Nebeneinkunft 100 Euro im Monat durch Klavierunterricht - Finanzamt?
Hi Leute,ich arbeite vollzeitlichlich im öffentlichen Dienst.Jetzt hab ich angefangen ein paar Kids privat Gitarrenunterricht zu geben. Ich bekomm dadurch ca. 90 Euro im Monat in bar. Ich will keinen Ärger mit dem Finanzamt und wollte mal fragen, inwiefern und wie ich das angeben muss und ob das schon als Nebenjob zählt. Weil einen Nebenjob darf ich ja soweit ich weiß gar nicht haben, wenn das nicht mit dem Arbeitgeber abgesprochen ist - oder? Seufz...am Ende muss ich das mit dem Gitarrenunterricht geben wieder aufgeben...Was meint ihr ?
Ich will das halt so unkompliziert wie möglich handhaben und mich dennoch korrekt verhalten :)Danke vielmals
4 Antworten
Im öffentlichen Dienst musst Du Dir grundsätzlich die Nebentätigkeit genehmigen lassen.
Ich habe Richter, die nebenberuflich Dozenten und Schriftsteller sind, alles kein Problem.
Deine Kunsterziehung in so geringem Umfang sollte nicht nur zu genehmigen sein, sondern m.E. kann dir die Genehmigung garnicht versagt werden.
Finanzamt kassiert leider mit.
Du mußt alle Einnahmen angeben.Davon kannst Du dann die durch den Unterricht entstehenden Kosten abziehen.Dies sind hauptsächlich die Fahrtkosten zu den Schülern mit 30 Cent für den gefahrenen Kilometer. Auflisten !
Ein Gewinn von 410 Euro im Jahr ! bleibt völlig steuerfrei, angeben solltest Du trotzdem alles.
410 Euro sind eine sogenannte Freigrenze. von 410-820 Euro zehrt sich der steuerfrei bleibende Betrag auf. Ist etwas kompliziert zu beschreiben.
In diesem Bereich ist die Steuer sehr gering.
Liegst Du über 820 Euro, dann greift Dein persönlicher Steuersatz voll.
Bei Otto-Normalverbrauchern so zwischen 25 und 33 Prozent.
Das mit den 400 Euro im Monat gilt nur für Anstellungsverhältnisse und kostet 30% an die Minijobzentrale
diesen Ausführungen ist nichts hinzuzusetzen - andere Antworten unten sind zum Teil unkorrekt, LG Elke
zu 1. Schau mal in Deinen Arbeitsvertrag, dort steht das.zu 2. Das ist natürlich von Deinen Gesamteinkünften und allen Ausgaben abhängig, aber ehrlich, DAS würde ich hier nicht alles veröffentlichen.
Da würde ich mich ganz genau erkundigen! Ich denke ja, daß Deine angegebene Summe sicher nicht vorm Finanzamt dargelegt werden muß und auch, daß es einen Freibetrag bezogen auf Nebeneinnahmen gibt! Frag lieber nach, dann ersparst Du Dir eventuellen Ärger!
Hm - Soll ich dem Finanzamt eine Email schicken oder bei wem soll ich mich da informieren? :) Dann wissen die ja, wer ich bin und haben ihr Auge auf mich geworfen :] :]
Also soweit ich weiß, bist du bei einm Nebenverdienst bis zu 400 Euro nicht dazu verpflichtet, es dem Finanzamt oder jemand zu sagen. Ich mache eine Lehre, beziehe Beihilfe zur Ausbildung vom Arbeitsamt und habe einen 400-Job, das muss ich z.B. nicht mit angeben. Bin mir aber nicht sicher, ob das gleiche auch für dich gilt...
Hm - das mit dem 400 Euro Job liest man natürlich überall und war mir zuvor auch bekannt, aber die Frage ist wirklich:Gilt das wirklich auch noch, wenn man hauptberuflich normal arbeitet?Das müsste doch irgendjemand wissen oder? :) - Es wird ja wahrscheinlich mehrere geben, die ein bisschen Geld nebenher verdienen (also in eher geringen Maßen)
danke, Wago - das deckt sich auch mit dem was ich noch so gelesen habe. Seufz - kompliziert :)
Zwei Fragen bleiben:
Muss man beim Arbeitgeber angeben, was der Nebenjob ist? Oder reicht einfach Nebenjob und Umfang?
Weiß jemand zufällig, wie hoch die Steuer in diesem Bereich zwischen 410 und 820 Euro ausfällt?