Mystery Shopping! Wie richtig vorgehen? Was ist zu beachten? (Finanzamt)

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3 Antworten

Also die 400 Euro Grenze existiert nicht. Das Du schon augenscheinlich Deine ersten Aufträge erledigt hast ist nicht gut. Die Tätigkeit ist gewerblich und man hat auch das Gewerbe anzumelden. Eigentlich vor der Aufnahme der werbenden Tätigkeit.

Danach meldet sich das Finanzamt und schickt den sogenannten Betriebseröffnungsbogen. Da sind dann Fragen über Mitarbeiterzahl, Einnahmen, Gewinnerwartungen zu beantworten.

Es macht keinen Sinn im Internet was über Mysterie Shopping zu suchen. Es geht um eine gewerbliche Tätigkeit, dabei ist egal ob Schnürsenkel verpackt werden oder man Fragebögen nach dem Einkauf ausfüllt.

Die Steuererklärung wird vom Finanzamt angefordert. Darin geht es weiterhin um alle Einkünfte. Wenn also noch auf Lohnsteuerkarte gearbeitet wird, dann sind die Dinge dort einzutragen und für das Gewerbe eben an der anderen Stelle.

Ob Vorauszahlungen festgesetzt werden, dass hängt von der Höhe der erwarteten Gewinne ab. Ergibt sich mit allen Einkünften eine Steuer oder nicht? Ist die Steuer mit zu erwartenden Vorauszahlungen (z.B. Lohnsteuer) bereits erledigt? Dann braucht man auch keine Einkommensteuervorauszahlungen zu leisten. Kommt es zu Nachzahlungen kommt es auf die Höhe an.

Krankenkasse frage selber nach, ob Du für die Tätigkeit was abführen musst.

Ich empfehle Dir mehrere Ideen zu verfolgen und nicht beim Mysterie-Shopping stehen zu bleiben. Denn immer wieder in die selben drei Läden macht auch keinen Spaß und so groß ist der Markt auch nicht.

Viel Erfolg.

Also, ich habe dich so verstanden, dass du als Arbeitnehmer noch eine Nebentätigkeit hast.

Da gibt es dann den Minijob / Geringfügige Beschäftigung. Grob gesagt, kannst du dort bis zu 450 Euro verdienen und der Arbeitgeber zahlt alle Steuern und Abgaben (Ausnahme Rentenversicherung. Da hat man die Wahl, ob man nichts zahlen will oder eine Teil zahlt und so einen Anspruch erwirbt). Bei so einer Beschäftigung brauchst du nichts in der Einkommensteuererklärung angeben, da der Arbeitgeber dies schon pauschal versteuert hat.

Dann gibt es noch den Midijob. Die Verdienstgrenze liegt zwischen 450,01 Euro und 850 Euro. Dieser Job ist voll steuerpflichtig und muss in der Steuererklärung angegeben werden. Nur die Sozialabgaben sind "geringer". Dafür ist man über so einen Job selber krankenversichert.

Nein. Beim Mystery shopping ist man bei mehreren Agenturen gemeldet und gilt als "Freiberufler". Man bekommt die Vergütung und muss sie selbst versteuern. Man ist nicht direkt bei einem Arbeitgeber vertraglich angestellt. Man nimmt einfach nur Aufträge an wenn man will.

Hefti15  16.03.2015, 11:37

Also, wenn man nicht als Arbeitnehmer angestellt ist, dann hat sich meine Antwort ja erledigt.

Kleine Nachfrage: Man ist wohl eher "Gewerbetreibender" als "Freiberufler", oder?