Muss ich als Mieter Grundsteuer, Gebäudeversicherung und Haftpflicht bezahlen?

10 Antworten

Ja, das ist richtig. Alle Kostenpositionen, die man auf den Mieter umlegen kann, stehen in der Betriebskostenverordnung. Kannste ja mal googeln. Du hast den Nutzen von der Wohnung, deshalb kann man diese laufenden Kosten auch auf die Nutzer/ Mieter umlegen. Was der Vermieter nicht umlegen kann, sind Reparatuen (mit Ausnahme von Kleinreparaturen) und Kosten der Hausverwaltung sowie Instandhaltungsrücklagen).

Wenn das im Mietvertrag vereinbart ist, sind diese Positionen nach anteiliger Wohnfläche umlegbar.  Das gilt auch als vereinbart, wenn lediglich auf §2 der Betriebskostenverordnung verwiesen wurde.

Ich habe meine Nebenkostenabrechnung erhalten und ich wundere mich, dass ich als Mieter diese Posten begleiche - Grundsteuer - Haus-Haftpflicht - Brandversicherung

Ja diese Kosten sind umlagefähige Kosten und können wenn mietvertraglich vereinbart oder wen  auf die BetrKV § 2 verwiesen wurde, auf die Mieter umgelegt werden.

http://www.nebenkostenabrechnung.com/umlegbare-nebenkosten/

MfG

johnny

Das sind eindeutig Nebenkosten die zusätzlich zur Miete entrichtet werden müssen.

Bei Mehrfamilienhäusern werden diese Kosten umgelegt. Da ihr das Haus alleine bewohnt, fallen die Kosten auf euch alleine.


ja, jedoch nur anteilig.

Bei einem Einfamilienhaus ist die Umverteilung schnell erledigt.