Namensänderung Geburtsname (Mädchenname) meiner Mutter annehmen....

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"§ 3 Abs. 1 des Gesetzes über die Änderung von Familiennamen und Vornamen -NamÄndG-

Für die Überlegung, ob ein "wichtiger Grund" im Sinne des Gesetzes vorliegt werden in der Regel diese Kriterien herangezogen:

  • Sammelnamen sind Familiennamen mit Verwechslungsgefahr (beispielsweise Maier, Müller, Schmidt)
  • Familiennamen, die anstößig oder lächerlich klingen oder die zu unangemessenen oder frivolen Wortspielen Anlass geben
  • Schwierigkeiten in Schreibweise und Aussprache, die über das Normalmaß hinausgehende Behinderungen zeitigen
  • Probleme durch abweichende Schreibweisen von Familiennamen mit "ss" oder "ß" oder von Familiennamen mit Umlauten wie "ae", "oe" usw., die zu erheblichen Behinderungen führen.
  • Beseitigung von Besonderheiten ausländischen Namensrechts, die im Inland hinderlich sind (Vatersnamen, geschlechtsbezogene Namensendungen u. ä.)

Bei der Auswahl des neuen Familiennamens sind Sie nicht völlig frei. So darf der neue Familienname nicht bereits den Keim neuerlicher Schwierigkeiten in sich tragen, sei es weil es sich um einen Sammelnamen handelt oder weil er wie der bisherige Name schwierig zu schreiben und/oder zu sprechen ist. Bei Schwierigkeiten in der Schreibweise und Aussprache wird in der Regel die Änderung der Namensschreibweise ausreichen. Besondere Beschränkungen gibt es im Übrigen bei der Gewährung von Doppelnamen und Familiennamen mit einer früheren Adelsbezeichnung."

http://www.anwalt-in-do.de/miete/namensrecht/index.html

Trifft vielleicht einer der Punkte bei dir zu? Nähere Details solltest du auf dem Standesamt erfragen.

Ohne einen SEHR triftigen Grund kannst du deinen Namen nicht ändern.

aus dem Familienrecht lässt sich so eine Änderung m. E. nicht begründen. Aber es gibt das "Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen" (NamÄndG). Da heisst es in § 1:

"Der Familienname eines deutschen Staatsangehörigen [...] kann auf Antrag geändert werden." Allerdings ist das nach § 3 nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes möglich.

Beim Standesamt Karlsruhe kann man dazu z. B. folgendes nachlesen:

"Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn das schutzwürdige Interesse des Antragstellers an der Namensänderung überwiegt gegenüber den etwa entgegenstehenden schutzwürdigen Interessen anderer Beteiligter und den in den gesetzlichen Bestimmungen zum Ausdruck kommenden Grundsätzen der Namensführung, zu denen auch die soziale Ordnungsfunktion des Namens und das öffentliche Interesse an der Beibehaltung des überkommenen Namens gehören."

Eine Änderung des Familiennamens kostet dort bis zu 1.022 Euro.

Am besten wendest du dich an deine Gemeindeverwaltung (Standesamt). Die sind dafür zuständig und werden dir sagen, ob eine Änderung in diesem Fall möglich ist.

Ich habe leider keine spezifischen Informationen. Aber da sowas immer im Standesamt geregelt wird, würde ich dir raten es mal dort zu probieren.

Geht in der Regel auch telefonisch und via E-Mail. :)

Du mußt zum Einwohnermeldeamt oder zum Standesamt deiner Stadt. Mit denen mußt du darüber reden. LG