Frist zur Namensänderung versäumt?
Frau Maier und Herr Müller leben getrennt, haben zwei uneheliche Kinder, die bei Herrn Müller leben. Beide Kinder heißen auch Maier, wollen allerdings den Namen vom Vater annehmen. Leider wurde aber innerhalb der Frist nach der Teilung des Sorgerechts versäumt, leider hat auch das Familiengericht grundsätzlich schon gar nicht auf eine solche Frist hingewiesen, den Namen der Kinder dementsprechend zu ändern. Dieser Umstand belastet nun beide Kinder, nachdem der Wunsch der Änderung sehr groß war bzw. ist. Angenommen Herr Müller würde nun heiraten, zufällig eine Frau Müller und würde den Namen der Frau annehmen, wäre doch eine Namensänderung der Kinder dann wiederum durch die Eheschließung möglich. Oder? Die Mutter würde der Namensänderung auch zustimmen, nachdem sie zwischenzeitlich verheiratet ist und Huber heißt. Kann im Falle gleicher Familiennamen überhaupt gewählt werden, wer wessen Namen annimmt?
4 Antworten
es ist also anzunehmen, die kinder haben den namen der mutter. es bedarf keines gemeinsamen sorgerechtes, um den namen der kinder zu ändern. es kann einfach ein antrag auf namensänderung gestellt werden und die unterschrift der mutter dazu, dann steht einer änderung des familiennamens nichts im weg.
sollte eine eheschließung des vaters erfolgen, ist auch hier ein antrag auf einbenennung zu stellen. auch hier ist die unterschrift und einwilligung der mutter notwendig.
entweder wartest du also ab bis du mal heiratest und änderst den namen dann oder du machst es jetzt im rahmen einer namensänderungsbeantragung beim bürgeramt oder standesamt. wenn die mutter sowieso zustimmt ist das völlig unproblematisch.
Die Namen können auch später noch geändert werden, wenn eine psychische Belastung nachgewiesen werden kann, durch die derzeitige Namenssituation. Das ist erst recht möglich, wenn auch die Mutter zustimmt. Einfach einen Antrag beim Gericht stellen.
Ich kenne sogar persönlich 2 Fälle, wo die Kinder den Namen des Vaters hatten, aber bei der Mutter lebten. Die Kinder litten darunter (zB Bauchweh oder Erbrechen, wenn andere Kinder in der Schule gefragt haben, warum sie einen anderen Nachnamen, als die Mutter hatten). Die Namen wurden sogar gegen den Willen des Vaters vom Gericht geändert!
Wie das mit der Heirat aussieht, weis ich nicht 100%, aber ich bin mir ziemlich sicher, dass dadurch nicht die Namen geändert werden können! Dies ginge nur, wenn es die gemeinsamen Kinder sind. In diesem Fall hätte die Heirat aber keinerlei Auswirkung auf Kinder mit anderen Partnern...
Es ist schon ärgerlich, wenn bei Änderung des Sorgerechts keine der beteiligten Behörden auf die 3-Monatsfrist hingewiesen hat, in der ein Familienname durch Erklärung geändert werden kann! Normalerweise scheidet eine behördliche Namensänderung aus, weil dadurch die Bestimmungen des BGB unterlaufen würden. Wenn bewiesen ist, dass die Aufklärungspflicht gröblich verletzt wurde, sehe ich Chancen, auch wenn die Namensänderungsbehörde auf die Eigenverantwortung der Beteiligten verweisen wird.
Wenn Herr Müller eine Frau Müller heiratet und eine Namenserteilung für die beiden Kinder des Mannes erfolgen soll, ist die Bestimmung eines Ehenamens unverzichtbar. Ehename wird der Geburtsname der Frau, der Mann heißt dann Müller geb. Müller. Somit steht einer Namenserteilung nichts mehr entgegen, das Einverständnis der Mutter vorausgesetzt. Dass sie durch Heirat nicht mehr ihren Geburtsnamen Maier führt, ist ohne Belang. Erklären die Eheleute keinen Ehenamen, heißen sie beide nach wie vor Müller, eine Namenserteilung wäre dann aber nicht möglich.
die frist ist da einzuhalten. also geht es nicht ehr. egal wie die eltern heissen und wie oft sie heiraten.
die kinder haben durch den derzeitigen namen keine erheblichen nachteile.
es gibt keinerlei gründe die eine namensänderung da notwendig machen
einfach einen antrag auf namensänderung stellen. die kinder werden dazu befragt wenn sie über 5 sind. also einfach einreichen und begründen mit familienzugehörigkeitsgefühl.
problematisch würde es später bei heirat werden. dann ist eine einbenennung nicht mehr so einfach mgl. du wirst dann also deinen namen behalten müssen um gleich zu heißen wie deine kinder.
Danke für die Antwort.
Sorry, aber das beantwortet meine Frage, die sich leicht verständlich nicht auf diese Frist bezieht, überhaupt nicht.