Namensänderung öffentlich rechtlich geburtsname gibts nicht mehr?

3 Antworten

Durch die Änderung deines Familiennamens wurde dein Geburtsname geändert. Nur wenn sich der Familienname durch eine Heirat ändert, bleibt der Geburtsname erhalten und wird mit dem Zusatz "geb." angefügt. Deine bisherigen Vor- und Familiennamen sind aber nicht gelöscht, auch wenn sie in deiner neuen Geburtsurkunde nicht mehr erscheinen. Bei einer solchen Urkunde handelt es sich um ein Dokument, welches die nur Angaben enthält, wie sie sich im Zeitpunkt der Ausstellung der Urkunde aus dem Geburtseintrag ergeben. Wenn du aber eine beglaubigte Abschrift aus deinem Geburtseintrag verlangst, steht in diesem Dokument alles drin, alle Veränderung seit deiner Geburt, also auch deine bisherigen Namen sowie wann und durch welche Behörde diese geändert wurden. Eine derartige Urkunde wird von dir nur in seltenen Ausnahmefällen verlangt werden (z. B. bei einem erneuten Antrag auf Namensänderung). Sogar für deine Heirat genügt die Geburtsurkunde mit den neuen Namen; die bisherige Namensführung ist in diesem Falle nicht mehr relevant.

Vielen Dank für die Antwort. Bei meinem Antrag auf Britische Staatsbürgerschaft stand die Frage ob ich '...je unter anderem Namen bekannt war?'. Ich erklärte die Situation doch jetzt steht in meinem Zertifikat unter 'name at birth' mein ersterer Geburtstname, der wie Sie sagen, nicht mehr relevant sein sollte.

"Namensänderung öffentlich rechtlich geburtsname gibts nicht mehr?" Soll das eine Frage sein oder ist es nicht vielmehr nur eine Feststellung? Ja, bei öffentlich rechtlicher Namensänderung ist es so als würdest Du schon immer so geheissen haben wie Dein neuer Name lautet. Dagegen steht nach Eheschliessung immer der Geburtsname in den Ausweisdokumenten. Meine Tochter hat schon drei Namensänderungen gehabt, zweimal Nachname und einmal Vorname, kein Eintrag des Geburtsnamens in den Ausweisdokumenten. http://www.echtenamen.de/material/namensaenderung.pdf

Hallo, habe zwar keine Antwort auf deine Frage , aber wie hast du es geschafft deinem Namen zu ändern ? Also mit welchem Grund

Ich bin in Deutschland geboren und hatte einen schwierigen ausländischen vor und Nachnamen jetzt habe ich deutschen vor und Nachnamen das war in meinem fall problemlos.

Ich kann mich leider nicht mehr erinnern! Es war eine Unterklausel im BGB die das erlaubte.