Namensänderung Urkunde

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Das wird sehr schwer sein, denn dein Weg führt nur über eine "behördliche" Namensänderung nach dem Gesetz über die Änderung von Vor- und Familiennamen, weil eine eventuelle Namenserteilung nach dem Personenstandsgesetz ausscheidet, da du volljährig bist. Ein solcher Antrag ist bei deiner Wohngemeinde zu stellen und muss begründet werden, weil es keinen Rechtsanspruch auf eine Namensänderung gibt. Diese Hürde ist unheimlich hoch. Allein der Wunsch auf Namensänderung reicht dazu absolut nicht aus. Es müssen viel mehr Argumente dazu kommen wie z. B. dein Name ist anstößig, der deutschen Sprache völlig fremd, er wird mit einem schweren Delikt oder Verbrechen (in deiner Region) in Verbindung gebracht, du hast aufgrund des Namens einen schlechten Ruf bei der Geldbeschaffung (Insolvenz des Vaters), du hattest nie einen engen, familiären Kontakt zu seinem Vater, er hat sich persönlich und finanziell nie um dich gekümmert. Wenn du mit solchen Punkten die Behörde überzeugen kannst, musst du mit Gebühren rechnen, die zwischen 2,50 € und 1000 € liegen. Danach erhältst du eine Urkunde über die Änderung deines Familiennamens!

marc20031 
Fragesteller
 15.07.2012, 12:52

Hört sich ja alles sehr kompliziert und teuer an. Naja bei mir ist es halt so gewesen, dass sich mein biologischer Vater nie gekümmert hat. Er hat uns auch schon früh verlassen und mich und meine Mutter alleine gelassen. Deswegen will ich halt nichts mehr mit ihm zu tun haben. Hast du ein Beispiel wie so eine Urkunde aussieht?

aetnastuermer  15.07.2012, 23:11
@marc20031

Eine Namensänderungsurkunde ist kurz und hat folgenden Wortlaut: Überschrift: Änderung eines Familiennamens XY, geb. am . . . in . . ., wohnhaft in . . ., führt mit Wirkung vom . . . anstelle des bisherigen Familiennamens "Y" den Familiennamen "Z". Die Namensänderung erfasst auch den Geburtsnamen. Ort und Datum Bezeichnung der Behörde I. A. (Unterschrift) Das größte Hindernis aber ist, gegenüber der Behörde ausreichend Gründe vorzubringen, die auch bei neutraler Betrachtung die Namensänderung rechtfertigen. Die Höhe der Gebühr spielt dann erfahrungsgemäß keine Rolle mehr, Hauptsache es klappt. Ich wünsche dir dazu viel Erfolg!