Name falsch bei Zahlungsaufforderung

3 Antworten

Ist denn die Forderung selbst gerechtfertigt? Wenn ja, also wenn dort etwas bestellt wurde, kann man zwar ggf. auf die Korrektur der Rechnung bestehen, sollte aber dennoch zügig bezahlen.

Wenn die Forderung nicht gerechtfertigt ist, handelt es sich vermutlich um eine "versehentliche" Personenverwechslung oder gar um Betrug durch Unbekannte. Dann natürlich widersprechen. Oder Details anfordern "Hallo. Zur Prüfung der Forderung schicken Sie mir zu: Forderungsaufstellung, Vollmacht, Vertragskopie, Rechnungskopie. Ich weise sie vorsorglich auf den falsch geschriebenen Namen und die falsche Adresse hin. Es handelt sich offensichtlich um eine Personenverwechslung. Sofern die Personenverwechslung vorsätzlich herbeigeführt wurde, erstatte ich Strafanzeige wegen Betrugs/Nötigung, daher sollten Sie mir auch ggf. etwaige Einwohnermeldeauskünfte u. ä. nachweisen."

Man kann mit Inkassos ruhig deutlich reden, die drohen ja auch nicht zu knapp.

natürlich muss man nicht bezahlen, wenn irgendjemand Fremdes Verträge abgeschlossen und nicht bezahlt hat.

Inkassobüros sind übrigens keine Behörden. Die können Fristen setzen, wie sie wollen. Macht nicht viel, wenn man die Fristen versäumt. Wichtig sind nur gerichtliche Mahnbescheide oder eine Klage.

Nein, ich kenne den Gläubigern. Ist ein alter Auftragsgeber von mir. Nur die Forderung stimmt nicht. Es soll ein Betrag offen sein, was nicht stimmt. Es gibt auch kein Beleg mit meiner Unterschift. Und eine bitte um einen Mahnstopp ging das Inkasso nicht ein. Daraufhin wolle ich aufgrund vom falschen Namen und Adresse die Zahlungsaufforderung ignorieren.

@Adnan1981

Du kannst wie gesagt das oben angesprochene einfordern. Wenn die es nicht liefern, also keine Vollmacht oder keinen Vertragsnachweis und trotzdem weiterhin das Geld fordern, kannst du entweder Strafanzeige erstatten oder Beschwerde beim fürs Inkassso zuständigen Gericht einreichen.

Ohne Vertragsgrundlage Gelder einzutreiben, ist spätestens nachdem du widersprochen hast, tabu.

Du kannst auch einfach schweigen. Wichtig ist nur, dass man auf ein gerichtliches Mahnschreiben reagiert und den Widerspruch ans Gericht zurückschickt.

Ist das Schreiben von einem Gericht? Nein!

Also spielt dies keine Rolle. Widersprechen kann man immer wenn man mit einer Rechnung nicht einverstanden ist. Im Telekommunikationsbereich muss man dies binnen 8 Wochen nach Rechnungseingang tun.

Es entsteht i.d.R. kein Rechtsnachteil wenn man sich außergerichtlich nicht äußert.

Mir ist auch schon etwas ähnliches passiert als ich ein Konto eröffnen wollte. Ich schlage vor du solltest einfach mal anrufen und nachfragen.