Nacktbilder anzeige? welche strafe?

2 Antworten

§ 22 KunstUrhG

Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden.

§ 33 KunstUrhG

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer entgegen den §§ 22, 23 ein Bildnis verbreitet oder öffentlich zur Schau stellt.

(2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt.

Ob du eine Anzeige tätigen sollst.....mhmm hängt davon ab, ob du damit leben kannst und deinen Freunden verzeihen kannst.

das Problem ist ja , dass man meinen kopf nicht erkennt. außerdem wurde das bild zur sicherheit von einem handy abfotografiert.. sodass man ein handy sieht welches mein bild anzeigt ...

Ist eine Person durch den Kontext eindeutig identifizierbar, kann sie sich gegen die Veröffentlichung wehren, auch wenn ihre Gesichtszüge gar nicht gezeigt werden.

Das liegt hier vor. Die Bilder wurden an Personen geschickt, welche dich kennen.

@Tronje84

....welches auf einer Party entstanden ist ( Komplett Nackt - Alkoholisiert - Man sieht nur mein Gesicht nicht.)

Hoffentlich war diese feucht fröhliche Party keine Firmenfeier ;-)

Du kannst sie anzeigen ja, aber nicht die Leute die das Bild bekommen haben. Die sind dazu verpflichtet es zu löschen wenn sie es weiterschicken oder nich löschen kannst du die auch anzeigen. Strafe weiß ich nicht aber es ist illegal und ich würde es auf jden fall machen wenn ich dich wäre

danke für die schnelle antwort!

ich habe gehört das bild wurde in einer gruppe mehr mals gepostet - bzw. eine person hat sich bei mir entschuldigt und gesagt, dass er als er das Bild in der Gruppe gesehen hat durch vertippen zwischen löschen und weiterleiten nochmal in die Gruppe gepostet hat. ich glaub ihm zwar aber kann ich ihn trotzdem anzeigen ? dass andere nicht mehr auf die idee kommen ..

@Flypaper

ja aber mir wurde von freunden gesagt " Ja das Bild war ja eh schon in Gruppe , also wird das nicht viel ändern." naja ich werde sehen