Zaunhöhe nur 1m erlaubt, dahinter Sichtschutz mit 180cm möglich?

3 Antworten

Ja, ich denke auch - die Bestimmung betrifft sog. festinstallierte Einrichtungen, also feste Zäune, Sichtschutzkram, etc. Gegen eine Hecke dürfte nichts einzuwenden sein. Im Zweifelsfall mal "unverbindlich" auf er Gemeindeverwaltung erkundigen.

Witzige Ideen zum Thema "Sichtschutz" findet man im Internet, z.B. unter http://www.sichtschutzzaun24.eu. Vielleicht ist ja auch da etwas für euch dabei.

Hallo!

Eine Sichtschutzwand unterliegt den gleichen Bestimmungen wie eine Mauer und unterliegt daher den gleichen baurechtlichen Bestimmungen wie diese, heißt der Abstand zum Grundstücksrand in Relation zur Höhe müsste gewahrt werden.

Das einzige Schlupfloch, das mir spontan in den Sinn kommt: Bauen Sie Ihren 1m hohen Zaun und setzen Sie dahinter eine höhere Hecke. Diese unterliegen im Allgemeinen keinen Baurestriktionen, lediglich Satzungen der Gemeinden können dort noch Regelungen treffen, diese gibt es aber in den wenigsten Gemeinden.

Eine Sichtschutzwand ist nur dann eine Einfriedung, wenn sie unmittelbar an der Grenze steht. Also haltet den nach Landesbauordnung vorgeschriebenen Mindestgrenzabstand von 3m ein und Ihr könnt Eure Sichtschutzwand als "Nebenanlage" bauen.

Freilich können in dem Bebauungsplan "Nebenanlagen" ausgeschlossen sein. Wenn dies aber nicht ex pressis verbis erfolgt ist hat die Bauaufsicht keine Rechtsgrundlage, die Sichtschutzwand zu verbieten.

Oder pflanzt eine entsprechende Hecke, die unterliegt nicht dem Baurecht.