Einfriedungshöhe von 1,30 umgehen
Hallo, ich habe eine Frage bezüglich der Einfriedung eines Neubaus. Wir haben vor ein Grundstück (655qm) zu kaufen. Wir schrecken allerdings gerade etwas davon ab, da als Einfriedung nur eine Höhe von 1,30 m vorgesehen ist. Also man darf entweder einen transparenten Zaun oder eine Hecke setzen, die nicht höher ist. Aber wenn man mal ganz ehrlich ist, bleibt das Grundstück dadurch einsehbar. Bei uns wäre das besonders tragisch, da es ein Eckgrundstück ist und der Garten zur Straße vorne liegt. Uns wurde empfohlen das Grundstück um 0,7m zu erhöhen, was jedoch mit erheblichen Kosten verbunden wäre. Wie wäre es wenn wir einen Zaun von 1,30 auf die Grundstücksgrenze setzen und dahinter Hecken wachsen lassen die dann höher sind? Dann würde doch der Zaun als Einfriedung gelten und nicht mehr die Hecken oder?
Vielleicht hat jemand Erfahrung damit und Tipps!
1 Antwort
Wenn die Einfriedung höher werden soll, muss Sie weiter von der Grenze abrücken, wie weit, hängt vom Bundesland ab, in welchem Du lebst. Kannst Du im jeweiligen Nachbarrechtsgesetz nachlesen.
Grundstück erhöhen geht auch nicht, denn die Bezugshöhe ist die StraßenOK.
Tricksen ist nicht. Zaun+Hecke bilden die Einfriedung, nicht nur der Zaun...