Nachtragszahlung Rentenbewilligung wann?
Hallo liebe User/Innen,
mir schwebt da eine Frage im Kopf herum.
Mein Lebensgefährte hat am Mittwoch seinen Rentenbescheid bekommen. Er ist 42. Beim Arbeitsamt hat man uns gesagt, es sei eine Arbeitsmarktrente. (was ist das eigentlich genau??)
Nun unsere Frage: Auf dem Rentenbescheid steht eine Nachzahlungssumme i.H.v. 12.500,00€, welcher vorläufig noch nicht ausgezahlt wird da andere Ansprüche noch geprüft werden.
Kann uns jemand sagen, ob man sich nach dieser Summe richten kann und wie lange dauert es, bis eine eventuelle Nachzahlung stattfindet?
DANKE
8 Antworten
Hat er Arbeitslosgengeld bezogen bis zu Bewilligung der Rente (?)..wenn ja, dann wird die zu zahlende Summe der Rente mit dem Arbeitslosengeld verrechnet.
Ich gehe allerdings davon aus, daß Dein Lebensgefährte Erwerbsunfähigkeitsrente bewilligt bekommen hat!?
ich korrigiere: 01.01.11
Also so, wie ich es vermutet habe. Das wäre doch dann eine einfache Rechnung..bereits erhaltenes Arbeitslosengeld gegen die Rente aufrechnen und dann weißt Du ob und wieviel von dem zu erwartendem Geld übrig bleibt. Wenn auch noch Krankengeld während der Zeit gezahlt wurde..verfährst Du genau so.
Hallo Hayzle,
lieber nicht zu früh freuen.
Von der Nachzahlungssumme gehen auf jeden Fall noch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung weg.
Des weiteren hat dein Lebensgefährte seit November 2011 von irgendwelchem Geld gelebt.
Hat er Sozialleistungen wie Krankengeld oder Arbeitslosengeld erhalten, wird dieses mit der Rentennachzahlung verrechnet.
Hat dein Lebensgefährte gearbeitet, wird das Einkommen auf die Rente angerechnet, so dass eventuell rückwirkend nur eine Teilrente oder sogar keine Rente gezahlt wird.
Eine "Arbeitsmarktrente" ist eine Rente wegen teilweiser Erwerbsunfähigkeit (also geht man davon aus, dass dein Freund noch 3 bis unter 6 Stunden am Tag arbeiten kann), die aber als volle Erwerbsunfähigkeitsrente gezahlt wird, weil man auch davon ausgeht, dass bei seinem Krankheitsbild Teilzeitjobs mit eben jenen 3 bis unter 6 Stunden nicht (in ausreichender Zahl) vorhanden sind.
Arbeitsmarktrenten werden immer nur für maximal 3 Jahre befristet geleistet, dann muss man einen Antrag auf Weitergewährung der Rente stellen.
Grüße
Ja, dieses ist fuer jemanden der gerade, ich denke mal, aus Gesundheitlichen Gruenden, in Erwerbs-u.Berufsunfaehigskeits-Rente geht!! Sollte fas so sein,wie ich fas jetzt deute fann verhaelt sich fas so:dieses Geld was jetzt einbehalten wird,sind noch Summen,wovon die Krankenkasse und auch das Atbeitsamt noch einige Ansprueche von haben.Das heisst wenn er vor Rentenbeginn erst Krankgeschrieben und dann Arbeitslos war;dieses Geld was er damals bekam, wird jetzt von der Summe die nachgezahlt wird noch abgezogen!! Das dauert aber nicht sehr lange,ihr bekommt darueber noch genau Bescheid von der LVA.Wenn noch Fragen sind eifach nochmal melden.
Er wird dann voraussichtlich ab Ende November seine laufende Rente erhalten. Dazu muss er seine Kontonummer rechtzeitig an den Postrentendienst leiten. Die Nachzahlung wird zuerst mit den Ansprüchen der Arbeitsagentur, JobCenter, Krankenkasse und Sozialamt abgeglichen. Vorläufige Zahlungen anderer Träger werden erst ausgeglichen. Der evtl. Überschuss wird dann in einer besonderen Zahlung ausgezahlt.
Du musst doch nur mal rechnen !!!
Ich nehme mal an,das er bis zur Bewilligung der Rente ALG - 2 oder Grundsicherung bekommen hat. Wenn diese Summe von 12.500 € eine Nachzahlung von 01.01.2011 bis 10.2013 ist,sind das 34 Monate Anspruch. 12.500 € : 34 = ca.360 € monatlich ! Hat er also mehr als diese ca. 360 € monatlich erhalten,wird er von der Nachzahlung gar nichts bekommen.
Ab November bekommt er dann seine Rente,diese wird bis auf 30 € Versicherungspauschale auf seine Leistungen die er noch erhält angerechnet,es sei denn,er bekommt schon Freibeträge aus einem Nebeneinkommen,dann sind diese 30 € bereiz in seinem Grundfreibetrag von 100 € enthalten.
Die Rente wird rückwirkend am dem 01.11.2011 gewährt. Somit volle Erwerbsminderungsrente befristet bis zum 30.10.2015.