Erwerbsunfähigkeits-Rente um 3 Monate verschieben?

6 Antworten

Die Rente wurde bewilligt und für einen bestimmten Zeitraum wegen Überschreiten des Hinzuverdienstes nicht bezahlt. (bzw. zum Teil ausgezahlt!?- Bescheid müßte vorliegen, falls das Anstellungsverhältnis der Rentenversicherung gemeldet wurde) Bei Wegfall des Hinzuverdienstes wird in der Regel die Rente ungekürzt weitergezahlt. Es besteht allerdings auch die Möglichkeit, dass der Gesundheitszustand überprüft wird. Eine Überprüfung kann durch einen Gutachter erfolgen. Mit einem Aufhebungsbescheid kann die Rente anschließend wegfallen.

du hast die eu-rente doch selber beantragt. eu heißt erwerbsunfähig. wenn du das nicht bist, kannst du den bescheid sicher aufeheben lassen. aber du kannst schlecht sagen: " ich hab zwar eu-rente beantragt, bin aber erst ab september erwerbsunfähig? du kannst höchsten gegen die höhe widerspruch einlegen, oder aber ich für erwerbsfähig erklären lassen.

Erstmal vielen Dank für Deine Antwort! Es ist so, ich bin seit über einem Jahr erkrankt. Während dieser Zeit wurde für mich eine Rente beantragt. Nachdem ich eine kleine "Besserung" bemerkte, bemühte ich mich um einen Job, obwohl ich nicht arbeiten müsste und da ich krank war/bin. Ich nahm diesen Job mit Handkuss an, nur damit ich aus diesem "Loch" wieder rauskomme. Allerdings wurde mir nach 3 Monaten gekündigt. Die Rente wurde nun festgesetzt, innerhalb und nach dieser Arbeitszeit. Daher frage ich, ob man die Rente im Anschluss an das Arbeitsverhältnis verschieben kann???

@locke78

du darfst zu eu-rente ja dazuverdienen. mach dich da mal schlau. dabei geht es um einen bestimmten betrag im jahr. vielleicht gleicht sich das mit deinem job ja aus.

Die Hinzuverdienstgrenze für eine volle Rente beträgt mtl. 400 Euro. Überschreiten Sie mit Ihrem Verdienst ( Arbeitseinkommen ) die Grenze für eine volle Rente, halten aber noch die Grenze für eine der möglichen Teilrenten ein, zahlt Ihnen Ihr Rentenversicherungsträger die entsprechende anteilige Rente. Die Hinzuverdienstgrenzen für eine Teilrente werden individuell berechnet. Ihre individuellen Hinzuverdienstgrenze können Sie der Anlage 19 Ihres Rentenbescheides entnehmen. Quelle: http://www.ihre-vorsorge.de/forum.html?txmmforumpi1%5Baction%5D=listpost&txmmforum_pi1%5Btid%5D=17149n

@Terezza

Vielen Dank für Ihre hilfreiche und freundliche Rückantwort mit Link! Hoffe, dass ich weiterkomme.

Der Rentenbeginn einer Erwerbsminderungsrente richtet sich nach dem Versicherungsfall.

Dieser lässt sich normalerweise nicht verschieben, es sei denn, es wird nachgewiesen, dass dieser später eingetreten ist, was bei gesundheitlichen Problemen schwierig ist.

Mit welcher Begründung willst du die Rente denn SPÄTER erhalten?. Wenn du nicht erwerbsgemindert bist, bekommst du keine Rente. Durch einen solchen Antrag forderst du ja geradezu heraus, deinen Anspruch noch einmal zu überprüfen.

Warum sollte man freiwillig den Rentenbeginn bei einer Erwerbsunfähigkeitsrente nach hinten verschieben wollen? Da ist doch jeder froh, wenn der Bescheid endlich durch ist.