Nachteile einer Eingliederungsvereinbarung?

BLAEKK  22.06.2021, 09:46

Ich finde die Frage ist ohne Hintergrund ganz schwer zu beantworten, da super individuell. Woran hapert es bei Dir? Warum findest Du keine Arbeit?

Vendetta183 
Fragesteller
 22.06.2021, 09:51
Warum findest Du keine Arbeit?

Ich bewerbe mich erst seit kurzem auf Stellen im Bereich meiner vorherigen Ausbildung. Vorher zu sturköpfig gewesen und nur auf Ing. Stellen beworben.

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Die Eingliederungsvereinbarung ist die rechtliche Voraussetzung für Sanktionen, falls du sie nicht erfüllst.

Oft wird sie zum Nachteil des Bedürftigen formuliert und enthält nur Forderungen, aber keine Förderungen. Das Jobcenter ist aber zum fordern und fördern verpflichtet.

Daher ist es sinnvoll, diese mit nach Hause zu nehmen und zu prüfen. Und gegebenenfalls einen Gegen Vorschlag zu machen.

Wenn zb 4 schriftliche Bewerbungen pro Monat gefordert werden, aber nur 3 Euro pro Bewerbung bezahlt werden soll mit höchstens 100 Euro im Jahr, wer bezahlt dann die anderen 44 Euro? Und was ist, wenn du dich öfter bewirbt, wer zahlt das? Richtig, du!

Und wer bezahlt es, wenn es zu Vorstellungsgesprächen kommt und Zeugnisse beglaubigt werden müssen und Fahrtkosten entstehen?

Wenn dich eine Qualifizierungsmaßnahme interessiert, sollte auch der Bildungsgutschein mit drin stehen. Ansonsten wirds nämlich nichts mit der Umschulung.

Und falls da irgendwelche ärztlichen Maßnahmen drin stehen, wäre der Datenschutz sehr wichtig. Dich mal eben per Eingliederungsmaßnahne zu Psychotherapie zu zwingen, sollte rechtswidrig sein.

GerdausBerlin  22.06.2021, 10:13

Was kostet es, ein Gigabyte Bewerbungen zu versenden im Monat? Bei Aldi 3,99 €. Und wieviel Kilobyte hat eine Bewerbungsmappe? Und welcher Arbeitgeber freut sich heutzutage noch über eine Bewerbung auf Papier per Post?

Vendetta183 
Fragesteller
 22.06.2021, 10:14
Wenn zb 4 schriftliche Bewerbungen pro Monat gefordert werden, aber nur 3 Euro pro Bewerbung bezahlt werden soll mit höchstens 100 Euro im Jahr, wer bezahlt dann die anderen 44 Euro? Und was ist, wenn du dich öfter bewirbt, wer zahlt das? Richtig, du!

Ich verstehe, erstmal vielen Dank für die Antwort. Aber kann ich überhaupt mit einer "Kostenübernahme" rechnen, wenn ich sowieso nur Onlinebewerbungen abschicke?

Guinan1972  22.06.2021, 10:19
@Vendetta183

Lies dir ganz genau durch, was drin steht. Meist steht da "schriftlich" und nicht online. Abgesehen davon, wie weist du die online Bewerbung dem Jobcenter nach? Richtig, indem du sie ausdruckst. Und wer zahlt das? Wieder du!

Von Experte GerdausBerlin bestätigt
warum überhaupt jeder davon abrät die EGV zu unterschreiben. Viele sagen sogar "das ist Betrug".

Eine Eingliederungsverienbarung ist ein öffentlich-rechtlicher Vertrag mit dem Ziel, den Arbeitslosen in Arbeit einzugliedern.

Das hat mit Betrug nichts zu tun, und was "jeder" rät, muß nicht unbedingt richtig sein.

Lies' Dir einfach durch, was in der zu unterschreibenden EGV drinsteht, und bei Einverständnis unterschreibe bzw. bei mangelndem Einverständnis eben nicht.

Man kann den Inhalt einer EGV auch 'verhandeln', wenn man mit dem Inhalt (zunöchst) nicht einverstanden ist.

Der Inhalt einer EGV sollte "zielführend" sein.

Man kommt eben nur nicht darum herum, seinen Mitwirkungspflichten nachzukommen.

Vorher zu sturköpfig gewesen

Das paßt zu dem Eindruck, den ich seit Deiner letzten Frage von Dir habe.

Dieese Sturheit wird Dir weder beim Bewerben, noch im Umgang mit dem Jobcenter, weiterhelfen.

Vendetta183 
Fragesteller
 22.06.2021, 11:45
"Vorher zu sturköpfig gewesen"
Das paßt zu dem Eindruck, den ich seit Deiner letzten Frage von Dir habe.

Ja ich weiß, aber ich kann da wirklich nicht viel dafür. Ich bin zwar schulisch top ausgebildet, habe aber einfach noch wenig bzw. keine Erfahrungen bei solchen Sachen. Vor allem bin ich, durch eigene Erfahrungen, sehr misstrauisch geworden, und kann fremde Personen oder Behörden einfach kein Vertrauen mehr entgegen bringen. Ich versuche ja schon mich zu ändern, bis jetzt klappt das aber noch nicht wirklich.

und nicht drum herum kommen werde eine EGV zu unterschreiben, wollte ich mal fragen was genau eigentlich die Nachteile sind?

Dieser Absatz ist in soweit schonmal falsch, weil man nichts unterschreiben muss.
Ein Nachteil der Unterschrift ist es, dass man, wenn man unterschreibt, keinen Widerspruch oder gar Klage gegen die EGV erheben kann, da man mit seiner Unterschrift die Rahmenbedingungen des Vertrages zustimmt.

Man sollte nur dann Unterschreiben, wenn man mit allen Punkten selber einverstanden ist. Der Arbeitsvermittler ist dazu verpflichtet (!!!) den Vertrag gemeinsam zu gestalten und nicht "das will ich, dass machst du". In solch einem Fall unterschreibt man nicht.

Sollte der AV ohne Berücksichtigung des Leistungsbezieher einfach ne EGV machen ohne dass man sich dazu äußern oder an dem Vertrag mitgestaltet hat, sollte man diese nicht unterschreiben.

Nur eine EGV per Verwaltungsakt lässt Widersprüche oder gar eine Klage zu.

Aber auch die EGV per Verwaltungsakt hat erstmal SO seine Gültigkeit, egal was da drin stehen wird. Ein Widerspruch zb. hat keine aufschiebende Wirkung.

Besonders dann ist eine EGV nicht zu unterschreiben, wenn das "Fördern & Fordern" nicht erfüllt ist. Jobcenter sind dafür sehr bekannt nur zu fordern, aber nicht zu fördern.

Vendetta183 
Fragesteller
 22.06.2021, 11:42

Wenn ich also ein gutes Gefühl bei der Sache habe, und im Vertrag auch die Dinge stehen die man besprochen hat, kann ich ohne Bedenken unterschreiben? Gestatten Sie mir bitte noch eine Gegenfrage. Wenn ich unterschieben habe, und eine Sache (Ob Maßnahme oder Jobangebot) nicht wahrnehmen würde, habe ich neben Sanktionen auch eine Sperre zu befürchten? Ich bin absolut kooperativ und freue mich so schnell wie möglich wieder zu arbeiten, daher frage ich nur aus Interesse. Sanktionen könnte ich im schlimmsten Falle noch verkraften, eine Sperre natürlich nicht.

Agamemnon712  22.06.2021, 12:02
@Vendetta183
Wenn ich also ein gutes Gefühl bei der Sache habe, und im Vertrag auch die Dinge stehen die man besprochen hat, kann ich ohne Bedenken unterschreiben?

Warum denn nicht? Wenn Du lesen kannst, was Du unterschreiben sollst und dann noch dazu mit dem Gelesenen einverstanden bist, was hält Dich dann von einer Unterschrift ab? Volljährig bist Du?

Wenn ich unterschieben habe, und eine Sache (Ob Maßnahme oder Jobangebot) nicht wahrnehmen würde, habe ich neben Sanktionen auch eine Sperre zu befürchten?

Eine "Sperre" gibt es im SGB II (ALG 2- Recht) nicht. Wohl aber Sanktionen, die natürlich verhängt werden können, wenn man die EGV nicht einhalt. U.a. dafür wird die EGV abgeschlossen. Die negativen Rechtsfolgen für den Vertragsnehmer bei Nichteinhaltung sollten in der EGV drinstehen.

Ich bin absolut kooperativ

Das merkt man (Ironie) ...

Comp4ny  22.06.2021, 12:10
@Vendetta183
Wenn ich also ein gutes Gefühl bei der Sache habe, und im Vertrag auch die Dinge stehen die man besprochen hat, kann ich ohne Bedenken unterschreiben?

Dann würde ja nichts dagegen sprechen.

Wenn ich unterschieben habe, und eine Sache (Ob Maßnahme oder Jobangebot) nicht wahrnehmen würde, habe ich neben Sanktionen auch eine Sperre zu befürchten?

Es gibt nur Sanktionen, keine Sperre.
Die 100%-Sanktion, die angeblich aufgehoben wurde aber inoffiziell nicht, kann man als Sperre sehen, weil dann keine Miete, Krankasse oder Regelleistung mehr gezahlt wird. Eine 100%-Sanktion kannst du nur noch erhalten, über die Grauzone "Versagung der Mitwirkungspflicht". Ansonsten ist bei 30% schluss.

Stelle dir mal vor da steht drinne du sollst 10 Bewerbungen im Monat schreiben aber sie sichern dir keine kostenübernahme zu.

Dabei entstehen kosten wie Papier, Tinte, Umschlag, Porto oder gar noch Bewerbungsfotos und Bewerbungsmappe auf die man dann sitzen bleibt. Auch bei online Bewerbungen entstehen kosten wie Computer, Internet und Strom.

Warum sollte man sich das antun? Dann lieber einen Gegenvorschlag einreichen wo kostenerstattungen alle zugesichert sind + keine unnötigen Maßnahmen und wenn sie darauf nicht eingehen und nen Verwaltungsakt aufzwingen eben dagegen vorgehen.

Eine EGV muss nicht unterschrieben werden und die nicht Unterschrift darf auch nicht sanktioniert werden (Grundgesetz Vertragsfreiheit). Hat man sie aber erst unterschrieben gibt es kaum eine Möglichkeit nachträglich dagegen vorzugehen.

Du musst die nicht unterschreiben, die wird dir dann ganz unspektakulär per Verwaltungsakt aufgezwungen.

Dadurch hast du aber einige Vorteile, also nicht unterschreiben...

Vendetta183 
Fragesteller
 22.06.2021, 19:13

Was wären das für Vorteile? Wenn es nur darum geht dass ich die Möglichkeit habe dagegen zu klagen, dann ist das für mich unrelevant, da ich sowieso keine Nerven und auch kein Geld habe um zu klagen. Ich widme mich lieber der Jobsuche. Oder gibt es noch andere Vorteile?