AlgII - Sanktionen ohne EGV

8 Antworten

Auch ohne EgV ist man sanktionierbar - wegen fehlender Mitwirkung nach § 66 SGB I

§ 66 SGB I Folgen fehlender Mitwirkung

(1) Kommt derjenige, der eine Sozialleistung beantragt oder erhält, seinen Mitwirkungspflichten nach den §§ 60 bis 62, 65 nicht nach und wird hierdurch die Aufklärung des Sachverhalts erheblich erschwert, kann der Leistungsträger ohne weitere Ermittlungen die Leistung bis zur Nachholung der Mitwirkung ganz oder teilweise versagen oder entziehen, soweit die Voraussetzungen der Leistung nicht nachgewiesen sind. Dies gilt entsprechend, wenn der Antragsteller oder Leistungsberechtigte in anderer Weise absichtlich die Aufklärung des Sachverhalts erheblich erschwert.

Du kannst die EgV ruhig unterschreiben, jedoch mit dem Zusatz " unter Vorbehalt der rechtlichen Prüfung " womit sie vollständig blockiert wird und durch Unterschrift der Grund für einen ersetzenden VA entfällt, er wäre dann rechtswidrig erlassen. Danach wäre binnen 3 Monaten eine Feststellungsklage einzureichen mit dem Antrag zu prüfen, ob ein sanktionsfähiges Rechtsgeschäft vorliegt oder nicht - was definitiv nicht der Fall ist durch den Offenen Dissens.

GerdausBerlin  19.08.2013, 00:58

Hier muss ich leider einen Doppelfehler monieren:

1,) § 60 SGB I ist gar nicht einschlägig für die fehlende Bereitschaft, an einer Maßnahme mitzuwirken! (Sondern SGB II § 31 Pflichtverletzungen § 31a Rechtsfolgen bei Pflichtverletzungen § 31b Beginn und Dauer der Minderung.)

Denn in § 60 (und darauf bezieht sich § 66 SGB I, den du hier zitierst!) geht es einzig und allein darum, Auskunft zu geben über die Umstände seines Bedarfs. Daher auch der Name "§ 60 Angabe von Tatsachen" :-). http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_1/index.html

Es empfiehlt sich also, die Paragrafen auch zu lesen, die man anführt ...

2.) Es gibt keinen Trick, wie man eine Vereinbarung unterschreibt und gleichzeitig nicht unterschreibt. Wie lautet die Quelle für diese urbane Legende?

Gruß aus Berlin, Gerd

WiederWissen  19.08.2013, 15:44
@GerdausBerlin

Eine EgV ist ein öffentlich- rechtlicher Vertrag den man überprüfen lassen kann (Feststellungsklage nach § 55 SGG) weil durch Unterschrift unter Vorbehalt ein Offener Dissens entsteht. Quelle? 23 vom Gericht als nicht zustande gekommene EgV mangels Einigung über dessen Inhalt, davon 3 von mir selbst... ansonsten kannst du dich gerne hier einlesen http://euronia.com/index.php/de/blockierung-der-egv

Wenn du die EGV nicht unterschreibst, darfst du deswegen alleine keine Sanktion bekommen. Die EGV wird dir dann in der Regel als Verwaltungsakt ( VA ) ( also Bescheid ) zugestellt.

Da steht in der Regel das gleiche drin wie in der normalen EGV . Den Verwaltungsakt musst du dann angeblich gegen deinen Willen akzeptieren. Wenn nicht, drohen 30% Kürzung.

Wenn du Job-/Vermittlungsvorschläge des Jobcenters ablehnst, würdest du eine 30% Sanktion erhalten. Bei Maßnahmen zum Bewerbungstraining auch.

Bleibst du unentschuldigt einem Termin fern, zu dem du vorher schriftlich "eingeladen" wurdest, werden dir 10% deines Alg 2 gekürzt.

Ich würde zum Jobcenter hin gehen, bestimmt auftreten und sagen das du mit dem Alg 2 nur 6 Monate überbrücken möchtest, um dann ein weiteres Semester zu studieren. Und es daher äußerst sinnfrei wäre, sich woanders zu bewerben.

Denk dran: Nach § 13, Absatz 4 SGB 10 hast du das Recht auf einen Beistand. Also du kannst zu JEDEM Besuch im Jobcenter eine Person deines Vertrauens mitnehmen, die NICHT abgelehnt werden darf.

Nur wenn diese Person beleidigt, randaliert usw. .

Scaver  17.08.2013, 18:22

Ich würde zum Jobcenter hin gehen, bestimmt auftreten und sagen das du mit dem Alg 2 nur 6 Monate überbrücken möchtest, um dann ein weiteres Semester zu studieren. Und es daher äußerst sinnfrei wäre, sich woanders zu bewerben.

Jop, Bewerbungen würde unser JC dann kaum noch interessieren, da dich eh keiner Einstellt. Aber ne Mahßnahme bekommst dann sofort aufgebrummt,. damit Du nicht einfach zu Hause rum sitzt!

Das kann also auch nach hinten los gehen!

Mein Tip: Bewerben und in der Bewerbung schon erwähnen, dass nur ein befristeter Job gesucht wird, bis das Studium wieder los geht. Dem JC davon aber nichts sagen. So wird man eh überall abgelehnt, man bringt die 6 Monate hinter sich und ist dann eh wieder vom Amt weg ^^

fz234 
Fragesteller
 17.08.2013, 18:49
@Scaver

Das ist halt die frage, wenn ich die EGV nicht unterschreibe, dann bin ich nicht damit einverstanden EINGEGLIEDERT ZU WERDEN. Somit haben sie auch kein recht mir mit einer Maßnahme zu drohen, weil ich nichts unterschrieben habe was mich verpflichtet mich EINZUGLIEDERN. Know i mean?

Mir ist klar das ich die zeit durch arzt termine und so bis dahin auszusitzen kann, mir geht es aber auch um die rechtliche lage!

EdelJurist  17.08.2013, 21:44
@fz234

Guter Kommentar Scaver.

Die hab ich dir erläutert fz . Die rechtliche Lage.

Ich bin voll auf deiner Seite und kann das Jobcenter auch nicht ab, aber hab halt schon viel dazu geschrieben.

Wenn immer noch was dazu ist, frag es bitte hier oder per persönlicher Nachricht. :)

Denn du bist der Gute, die Mitarbeiter im Jobcenter die Verbrecher!

Scaver  18.08.2013, 01:16
@fz234

Das ist halt die frage, wenn ich die EGV nicht unterschreibe, dann bin ich nicht damit einverstanden EINGEGLIEDERT ZU WERDEN. Somit haben sie auch kein recht mir mit einer Maßnahme zu drohen, weil ich nichts unterschrieben habe was mich verpflichtet mich EINZUGLIEDERN. Know i mean?

Ist egal! Im SGB steht, dass Du das musst... Ende des Diskussion.Klingt hart, aber ein Richter würde es auch nicht anders sagen!

Auch ich bin kein Fan davon, falls hier die Meinung aufkommen sollte. Aber ich orientiere mich schlicht weg an den rechtlichen Fakten. Die meisten Klagen gegen diese Bescheide werden nicht mal zugelassen und direkt abgelehnt, denn das Gericht lässt sich diese zeigen und wenn nichts drin steht, was gegen geltendes Recht und geltende Rechtsprechung steht, gibt es nicht mal ne Verhandlung!

Wenn Du Leistungen vom Staat willst, da Du kein eigenes Einkommen hast, Also ALG1, ALG2 und Grundsicherung, so bist Du verpflichtet alles erdenklich mögliche zu tun, um die Hilfebedürftigkeit umgehend (das heißt ohne selbst verschuldete Verzögerung) zu reduzieren oder möglichst gar zu beenden.

Urlaub von 6 Monaten auf Staatskosten gibt es nicht.

Ich hab mir auch ne Auszeit genommen aus gesundheitlichen Gründen und in der Zeit ALG2 bekommen. Auch von mir wollten sie alles mögliche, doch als ungelernter Arbeiter konnten die mich kaum vermitteln und als Hilfsarbeiter etc. durfte ich aus gesundheitlichen Gründen ja nicht mehr arbeiten. Hab dann Abi nachgeholt, dann wieder ne Pause weil ich keine Ausbildung gefunden habe (war da auch schon Mitte 20) und nach mehr als einem Jahr und vielem hin und her hab ich dann ne Umschulung gemacht. Nun können sie mir wieder was, wenn ich ALG 2 beziehe... aber das stört mich ja dann nicht ^^

natürlich kann es dafür sanktionen geben sonst würde niemand die vereinbarung unterschreiben du bekommst keine extrawurst

aber gut das du das erwähnst das es keine Saktion gibt wenn man die EGV

nicht unterschreibt

Unterschreibe die Eingliedervereinbarung.

Und bitte nimm die Job Angebote usw. alles an um Sanktionen ab zu wenden.

Du kannst Bewerbungen auch so schreiben das du die stell nicht bekommst viele rechtschreibe Fehler und schlechte Grammatik wirken da wunder

EdelJurist  17.08.2013, 16:46

Was soll denn der Mist?! Niemand muss eine Eingliederungsvereinbarung unterschreiben. Schon gar nicht wenn da nur Sachen drin stehen die sich eh aus dem SGB 2 ableiten lassen.

Die Nicht-Unterschreibung einer EGV kann und darf seit Jahren NICHT mehr sanktioniert werden.

Wenn der Fragesteller die EGV freiwillig unterschreibt, kann das Jobcenter 6 Monate fast tun und lassen was es möchte!

Scaver  17.08.2013, 18:24
@EdelJurist

Wenn der Fragesteller die EGV freiwillig unterschreibt, kann das Jobcenter 6 Monate fast tun und lassen was es möchte!

Ist so nicht richtig. Es kann auch nur in dem Rahmen was tun, wie es das SGB vorsieht und was in der Eingliederungsvereinbarung steht. Wenn es sich eh alles aus dem SGB ableiten lässt, so macht es keinen Unterschied ob man unterschreibt oder nicht, außer dass man sich den Ärger mit dem JC erspart und vermeidet, dass die die EGV als Bescheid erstellen und da dann noch weiteres Zeug als "Strafe/Rache" rein schreiben.

fz234 
Fragesteller
 17.08.2013, 18:39
@EdelJurist

weißt du wir das ist wenn man die EGV nicht unterschreibt und dann zu

Terminen nicht erscheint und jobs ablehnt?

wird sowas sanktioniert?

gruß

Ich kann mich der Antwort von Nirie nur anschließen. Unterschreibe die Vereinbarung. Termine bei der Arbeitsagentur solltest Du unbedingt wahrnehmen, bei Bewerbungen ist der Einstiegssatz "Wie mir die Agentur für Arbeit mitteilt, suchen Sie..." gepaart mit Rechtschreib- und Grammtikfehlern, einer schnörkeligen Schrift und einem Automatenfoto eigentlich eine Garantie für eine Absage. Wenn Du doch zum Vorstellungsgespräch musst, kannst Du z.B. in nicht gut gebügelten Sachen erscheinen und einen unmotivierten Eindruck machen.