Eingliederungsvereinbarung wie damit umgehen?

5 Antworten

Gegen den Verwaltungsakt kann man vorgehen, da hast du recht. Das geht mit Widerspruch (1 Monat frist) und wenn der Widerspruch angelehnt wurde kann man Klage erheben. Da du aber bereits einen Verwaltungsakt bekommen hast ist der Zug für die mitbestimmung entgültig abgefahren. Da hilft nur noch frontal dagegen vorzugehen.

An einfachsten geht das mit https://hartz4widerspruch.de/

Ansonsten kann man folgenes tun.

  1. Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen (für kostenlosen Anwalt)
  2. Fachanwalt für Arbeits- und Sozialrecht suchen
  3. mit ihm gegen den Verwaltungsakt vorgehen. Der Vorteil an einem Anwalt: Der Anwalt kennt sich gut aus, gerade wenn geklagt wird ist man mit einem Anwalt klar im Vorteil, gerade was die Formulierung der Klage angeht und die verteidigung vor Gericht.

Zuerst sollte man logischerweise Widerspruch einlegen lassen. Dazu sollte man unbedingt parallel zum Widerspruch einstweiligen Rechtsschutz beantragen lassen (aufschiebende Wirkung des Widerspruchs). Wenn der Widerspruch abgelehnt wurde kann geklagt werden, dazu sollte der Anwalt für dich Prozesskostenhilfe beantragen (kostenlose Klage für dich + vergütung für den Anwalt). Wenn die Klage abgewiesen wurde kann man in Berufung gehen oder sogar in Revision.

Wenn du es selber machen möchtest: https://www.hartziv.org/bescheid-und-rechtsbehelf.html

ganz unten befindet sich auch eine Vorlage zum herunterladen :)

Wenn du aktiv daran mitbestimmen möchtest was in der Eingliederungsvereinbarung stehen soll dann musst du darauf warten das dir eine neue Eingliederungsvereinbarung angeboten wird, dann kannst du verhandeln. (Es ist aber nicht jeder Sachbearbeiter so freundlich und verhandelt mit dir aktiv über den Inhalt).

1 Wen es nur um eine EGV wegen bewerbungen geht ist das nur der versuch druck Aufzbuaen um den kunden zu nötiegn sich so oft zu bewerben und ihn mit der solleistung zu erpressen zb Kürzung die ohne EGV nicht kürtzbar wäre!

Wen das jmt einen verwaltungsakt Daraus macht sofort in den wiederspruch gehen und zb auch mitz dem hinweis das das amt selber sich nicht an die eGV halten muß! Womit dann Eine EGV nur zum nahcteil des kunden getreicht!

Wen der Widerspruch dan nicht gegen den Verawltung ausreicht dan nimmt man sich einen Anwalt und geht vor gericht oder wen man inde4 rgewerkschaft ist kann die da auch helfen!

Am betse ist man benutz den paaragfafen auf den die sich beziehn und schaut 5-10 im sozialgesetzbuch nach dend a fuindet amn auch sehr gute gründe für einen Wiederspruch und den können die nicht einfach umgehen!

jochenprivat  31.05.2019, 19:05

Kannst du das noch mal verständlich schreiben ?

Wieso wehrt man ich nur dagegen wieder eine Arbeit zu finden?

Genau darum geht es doch in dieser Vereinbarung

Boxingbeast 
Fragesteller
 31.05.2019, 11:02

So einfach ist es nicht. Ich möchte ja arbeiten. Doch das Jobcenter drückt allerdings Sanktionen auf für die kleinsten Gründe. Ich habe mal von alleine Probearbeiten gemacht und dafür bin ich auch fast sanktioniert worden bin ( 100% Kürzung ).

Ich weis klingt unglaubwürdig aber so ist die Realität. Diese Wehrhaftigkeit bedeutet nur auf seine Rechte beharren um die leute vom Jobcenter ihre eigentliche Arbeit machen zu lassen, nämlich Arbeit für mich zu suchen und nicht Beschäftigungen in der ich wider Gefahr laufe Sanktioniert zu werden. Ist komplex die Rechtslage.

frodobeutlin100  31.05.2019, 11:07
@Boxingbeast

Probearbeit ist zulässig - muss aber angezeigt werden

ich sehe da keinerlei "Verschulden" des Jobcenters ....

Du bist Deinen Verpflichtungen nicht nachgekommen

Boxingbeast 
Fragesteller
 31.05.2019, 11:18
@frodobeutlin100

Woher willst du das denn wissen? Ich habe es angemeldet und kommuniziert. Als ich die Stelle nicht bekam, gab es direkt stress vom Jobcenter. Da ich nachweisen sollte warum ich nicht angenommen worden bin.

Tu mir ein gefallen wenn du in zukunft nichts hilfreiches zu sagen hast. Lass es ganz sein damit verschwendest du nur deine und die des Fragestellers Zeit.

frodobeutlin100  31.05.2019, 11:21
@Boxingbeast

ich antworte wo und wann ich möchte .... das Manchem Antworten nicht gefallen ist eben so

verwende doch Deine Energie, die Du im Kampf gegen das Jobcenter aufwendest, auf die Stellensuche

schon hast du mit "denen" nichts mehr zu tun ....

Boxingbeast 
Fragesteller
 31.05.2019, 12:59
@frodobeutlin100

Und wende du deine Energie in was auch immer statt Fragestellern unkonstruktiv auf den Sack zu gehen. Leute wie du sind der Grund wieso sich so wenig Menschen trauen etwas zu fragen. Gott sei dank ist das nur ein Internetphänomen

frodobeutlin100  31.05.2019, 13:03
@Boxingbeast

du wirst es kaum glauben - ich bin immer so ... und sagen den Leuten auch Dinge, die sie gerade nicht hören wollen

im Übrigen: der getroffene Hund bellt ....

Man kann es sich selbst auch schon unnütz schwer machen. Für Punkt 2. brauchst du ein Attest. Die beiden anderen Punkte wirst du nur schlecht umgehen können. Das es in deiner EGV steht, bedeutet ja nicht automatisch dort auch anzufangen.

Außerdem bist du verpflichtet alles zu tun um wieder vom eigenen Einkommen leben zu können. ALG2 soll nur eine Übergangleistung sein.

  1. und 3. kannst du nicht ausschliessen. 2. jedoch mit einem Attest. Auch ohne den gelben Brief kannst du mit deinem Sachbearbeiter über deine Wünsche reden. Ob sie dann in die EGV aufgenommen werden ist seine Entscheidung.

Zudem bist du verpflichtet auf eigene Faust dir einen Job zu suchen.