Nachtbereitschaft?
Ich werde in einer Wohngruppe als Schwesternhelferin arbeiten. Arbeitszeit ist unter anderen von 17 Uhr bis 7,45 Uhr. In der Nacht können wir schlafen ,müssen aber jederzeit bereit sein den Bewohnern zu helfen. In der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr sollen wir nur 2 Stunden bezahlt bekommen . Es sei denn wir müssen in der Nacht aufstehen. Ist das Rechtens ?
2 Antworten
Nutzer, der sehr aktiv auf gutefrage ist
Ich denke nicht, dass das rechtens ist.
Da
wird Dein Problem behandelt.
Das kann ich mir nicht vorstellen. Du kannst ja nicht zu Hause schlafen.
Zitterthal
21.07.2019, 17:56
Fragesteller
So wurde es uns gesagt und eine Anwesenheitsprämie würden wir nicht bekommen