Nachlass bei der Bank - wie lange dauert die Bearbeitung?
Hallo Fraganten!
Ende letzten Jahres habe ich als Enkel meines Großvaters von ihm (zusammen mit meinem Vater) sein Bankvermögen geerbt. Dazu zählen neben dem Girokonto auch noch drei Sparbücher (von denen jedoch zwei der drei nur kleine Guthaben aufweisen). Vor genau drei Wochen waren mein Vater und ich bei der Bank und haben mithilfe des Testaments und des Testaments-Eröffnungsprotokolls des Gerichts die Auflösung der Sparbücher und des Girokontos mit anschließender Überweisung des Guthabens (zu je 50 Prozent an meinen Vater und mich) angewiesen. Das Procedere, wie es der Bankberater darstellte: Das Testament wird geprüft, dann werden die Sparbücher aufgelöst, die Guthaben auf das vorhandene Girokonto gezahlt, und dann wird dieses Konto aufgelöst mit der Zahlung des Guthabens an meinen Vater und mich.
Nun sind bereits 3 Wochen vergangen, und es ist weder Geld bei meinem Vater oder mir eingegangen, noch kam irgendeine Mitteilung der Bank. Eine Anfrage ergab nur, dass der Vorgang extern in der Zentrale bearbeitet wird und der Berater auf den momentanen Stand der Berarbeitung keinen Zugriff hätte.
Meine Frage lautet, ob jemand von Euch Fraganten sich in diesem Gebiet auskennt und mir sagen kann, wie lange die Bearbeitung eines solchen Falles bei der Bank ungefähr dauern kann. Der Berater meinte lediglich, dass es schnell gehen kann, oder aber auch länger, je nachdem wieviel diese Abteilung zu tun hätte.
Ist eine Dauer von inzwischen 3 Wochen normal?
Vielen Dank für Eure Antworten!!
2 Antworten
vier bis fünf wochen sind noch normal - da diese angelegenheit neben dem alltagsgeschäft von den abteilungen bearbeitet werden müssen.
vorher war es jahrelang opas , da könnt ihr doch sicher noch etwas warten .
Vielen Dank für die Antwort.
Aber bitte nicht falsch verstehen, es geht nicht ums "nicht warten können", es geht einfach darum, dass eben noch die ziemlich hohen Verbindlichkeiten meines Opas zu begleichen sind (Pflegedienst, ärztliche Behandlungen), und diese Kosten wollen wir einfach mit dem geerbten Guthaben begleichen.
Ich kenne es so,das alle Verbindlichkeiten des Opas sofort vom Konto beglichen werden können mit Vorlage der Sterbeurkunde.