Ist ein Scheck "nur zur Verrechnung" auf beliebiges Girokonto überweisbar?

6 Antworten

Hallo,

einfach mal googeln: Verrechnungsscheck

Für den Postversand werden von Firmen in der Regel Verrechnungsschecks genutzt. Hier wird durch den Vermerk "Nur zur Verrechnung" auf dem Scheck die bezogene Bank angewiesen, den Scheck nur im Wege der Kontogutschrift einzulösen. Der Verrechnungsscheck ist somit gewissermaßen eine Sonderform des Überbringerschecks, der allerdings von der bezogenen Bank nicht bar ausgezahlt werden darf. Der Empfänger muß den Scheck in der Regel über seine Bank zum Inkasso und Gutschrift des Gegenwerts auf sein Konto einreichen (Par 39 ScheckG). Die Anweisung gilt übrigens nur für die bezogene Bank, die Bank des Einreichers kann diesen durchaus auf eigenes Risiko bar auszahlen. Das wird aber sicher der Ausnahmefall sein, wenn man den Kunden oder den Scheckaussteller gut kennt und dessen Bonität außer Zweifel steht.

Es wird zwar so in der Regel verhindert, daß ein Unberechtigter den Scheck abfängt, bar einlöst und dann spurlos verschwindet. Aber nur davon, daß man die Einlösung bis zu einem Konto zurückverfolgen kann, im Schadensfall auch nicht unbedingt etwas, wenn schon aufgelöst wurde und der Kontoinhaber sich aus dem Staub gemacht hat.

Einen Verrechnungsscheck kannst Du nur bei Deiner Bank gutschreiben lassen und es dauert bis zu 7 Werktagen, bis Du über Dein Geld verfügen kannst (abEinreichung bei der Bank). Mit einem Barscheck musst Du zur Bank des Ausstellers gehen und bekommst dann direkt Dein Geld.

Leider geht das nicht. Die Sparkasse wird das nicht machen.

DU musst also in den sauren Apfel beisen und das Porto und das Bearbeitungsentgeld zahlen, was allerdings reichlich viel ist finde ich. Aber manche KI lassen sich das halt bezahlen.

Der einzige Weg ist höchstens noch du gehst du dem von dem zu den Scheck bekommen hast und sagst ihm er möge das Geld bitte auf dein Konto überweisen.

Verdammt, jetzt wird selbst schon mit Geld Geld gemacht ;)

Bin bei der -- seltsamerweise noch relativ unbekannten, aber dafür umso liebenswerteren -- GLS-Bank :)

Dort ebenfalls nachgefragt und somit erfahren, dass diese Scheckbearbeitung 1 Euro kostet.

Doch weil die Gebühren der Sparkasse sicherlich noch höher sind als 1,58 Euro ;), kann ich wohl den Briefumschlag schonmal fertig machen...

... oder ich "beauftrage" jemanden, der Sparkassen-Kunde ist -- und geb ihm dafür einen Kaffee unter 1,58 Euro aus ;)

PS: Antwort auf eine Antwort zwecks "googeln": klar, hab ich selbstverständlich gemacht, da ich von Verrechnungs- und sonstigen Schecks keine Ahnung habe -- doch die sonstigen Antworten auf meine Frage hatten mir trotzdem gerade noch gefehlt ;) ;)

-> somit vielen Dank an Euch alle!

es kann nur auf einem Konto verrechnet werden,ob es dein eigenes ist spielt normalerweise keine rolle! bist du auf einer fremdbank wird auch diese gebühren verlangen.