Nachbars Zaun ist deutlich auf meinem Grundstück. Wie sind meine Rechte.

4 Antworten

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Sie vermuten, dass der bewußte Zaun von Ihrem Vorbesitzer auf seinem (nun Ihrem) Grund gemacht und bezahlt wurde. Der Nachbar behauptet aber, dass der Zaun ihm gehört. Beim Kauf des Grundstücks wurde diesbezüglich nichts verbrieft. Oder? Wenn Ihr Nachbar darauf beharrt, dass der Zaun ihm gehört, dann handelt es sich um einen sog. Überbau nach BGB. Da Sie erst jetzt davon Kenntnis erhalten haben gibt es da keine Verjährung. Sie könnten also vom Nachbar verlangen, dass er den Zaun auf seine eigene Kosten versetzt oder Ihnen eine Überbaurente bezahlt. Bei den Münchener Grundpreisen ist das nicht billig. Sinnvoll wäre es, wenn sie beide an dieser Grenze einen Zaun wollen, auch gemeinsam einen neuen Zaun erstellen und auch gemeinsam je zur Hälfte bezahlen. Den alten Zaun müßte der Nachbar auf eigene Kosten entfernen, bzw. sie verwenden den alten Zaun und stellen ihn auf die gültige Grenze, dann könnten Sie die Kosten anders teilen: z.B. die Arbeitszeit zum Entfernen des Zaun übernimmt der Nachbar, er stellt seinen Zaun zu beiderseitigem Nutzen zur Verfügung und sie zahlen ihm die Hälfte des Zaunwertes und beimNeuaufstellen des alten Zauns auf die gültige Grenze teilen sie sich die Arbeitszeitkosten je zur Hälfte. Da der Zaun dann ihnen beiden gehört (das würde ich schriftlich machen) wird er auch von ihnen beiden gepflegt, denn die Pflege übernimmt immer der, der den Zaun aufgstellt hat.

Wenn Sie aber darauf beharren, dass der Zaun schon beim Kauf Ihr Eigentum war weil er auf Ihrem Grund steht, müsssen Sie das nachweisen. Wieso können Sie es vom Vorbesitzer nicht mehr festellen? Ist er verstorben? Gibt es keine schriftlichen oder mündlichen Nachweise? Im Grundbuch ist vermutlich auch nichts eingetragen?? Übrigens: In der Stadtinfo am Marienplatz München gibt es eine Infobroschüre des bayerischen Justizministeriums: "Rund um die Gartengrenze".

Wem der Zaun gehört und wer ihn zu unterhalten hat steht im jeweiligen Landes- Nachbarrechtsgesetz und dem BGB oder in schriftlichen Vereinbarungen.

Wegen 0,10 m wird Dir kein Gericht irgendwelche Schadenersatzansprüche zusprechen; im übrigen müsstest Du erst einmal die Grenze genau einmessen lassen.

Die Ausführungen von Kaepsele sind sehr selbstgestrickt, absolut theoretisch und kaum hilfreich. Gib Ruhe und einige Dich mit dem Nachbarn bezüglich der Unterhaltung des Zaunes. Wenn er meint, er gehört ihm, sollte er ihn auch allein unterhalten. Wenn Du auf Rechten bestehst, musst Du die Hälfte der Kosten tragen.

tizzian 
Fragesteller
 18.01.2012, 16:02

wie schon geschrieben - wurde das grundstück genau vermessen - vom vermessungsamt. und 10 - 15 cm ist nicht wenig. der nachbar hat mich geärgert.... wie er das mit allen macht. da geht es nun ums prinzip. geld spielt hierbei keine rolle. das kann ich aussitzen. ich denke schon das man den zaun versetzen lassen kann - auf seine kosten wenn er nachweisen kann das das sein zaun ist. dann muss er ihn auch unterhalten. ich denke das man hier schon ein gerichtiliches urteil - wenn die verjährungsfristen nicht entgegensetehen - für mich positiv erstreiten kann. ruhe geben ist hier sicher nicht angebracht und auch keinesfalls von mir erwünscht. denke das bisher alle beiträge nicht wirklich eine genaue rechtslage hergeben. ich suche nach vergleichsurteilen und werde das dann eh dem anwalt geben. wollte nur vorinformiert sein. da die meisten anwälte nur schmarrn verkaufen und dann auch nur alles wage ist.. da gibt es leider wenige die von vorn herein objektiv beraten. für den anwalt macht es ja immer sinn zu klagen...

Seehausen  18.01.2012, 16:20
@tizzian

Das ist alles richtig. Die Richter vergleichen erfahrungsgemäß aber auch immer die Höhe des Schadens mit der Durchsetzung formaler Positionen der Gegenseite; das bedeuitet, dass ihr zwar recht bekommt, aber dass der Nachbar den Zaun nicht beseitigen muss. Vielleicht ist noch eine Jahresrente drin; die ist dann abhängig vom Bodenwert. So genau weiß man aber nie, wie solche Fälle vor Gericht ausgehen; andere Einzelfallurteile bringen da auch nichts.

Und:

Wenn ein neuer Zaun errichtet wird richten sich Art und Höhe und Kosten nach dem jeweiligen Landes-Nachbarrecht. Dem Nachbarn wird es dann eine Freude sein, wenn ihr die Hälfte der Kosten des neuen Zaunes tragen müsst!

Merke: Recht haben heißt noch lange nicht Recht bekommen!

Er hat also 1,8 m² von deinem Grundstück blockiert. Jetzt musst du entscheiden, ob du den Aufwand betreiben willst und den Nachbarn zum zurücksetzen des Zauns bringen willst.

tizzian 
Fragesteller
 12.01.2012, 13:32

Das war die Frage nach dem Recht. Kann ich das verlangen. Wie ist da die Verjährung.....

DonPaolo  12.01.2012, 13:38
@tizzian

Das weiß ich nicht wie es mit der Verjährung aussieht. Vielleicht weiß das Grundbuchamt besser bescheid.

Das sind dann ganze 1,8m^2, um die es hier geht. Wenn der Nachbar es als seinen Zaun anerkennt, dann muss es doch nicht weiter interessieren, wer sich darum zu kümmern hat, da er es dann ja sicher von selbst macht. Was ist also das Problem. Die 1,8m^2 ?

tizzian 
Fragesteller
 12.01.2012, 13:31

Die Frage ist nach dem Recht das ich habe? welche. Und auch wer Rechtlich den Zaun Pfelgen muss - beide? Es sind mind 2 qm. Was in München Innenstadt - Baugrund in meiner Lage ca 10 000 bis 15 000 Euro ausmacht. Es geht dann bei Bebauung auch um Abstandsfächen / und deren Übernahme... Also um Argumente die den Nachbarn schon bewegen und ausspielen lassen....

kunos  12.01.2012, 13:40
@tizzian

Wenn das so ins Geld geht, dann würde ich besser gleich einen Fachanwalt fragen. Alles andere ist zu vage.

deFleescha  12.01.2012, 13:31

10cm auf 18m sind immerhin 1,8m² für welche der Eigentümer Steuern etc. bezahlen muss, diese aber nicht nutzen kann. Somit ist diese Frage durchaus gerechtfertigt...