Laute Brummgeräusche vom Computer durch Nachbarn aus obriger Wohnung

6 Antworten

Ist alles nicht ganz nachvollziehbar. Damit die Brummgeräusche in Eurer Wohnung zu hören sind, müssten die ja oben mit Ohrenschützern bei der Arbeit sitzen. Wer soll das glauben?

Ansonsten steht es jedem frei, zu jeder Tag- und Nachtzeit am Computer zu sitzen und zu arbeiten, das geht niemanden etwas an...

anitari  08.08.2013, 13:38

Na ja, wenn der PC z. B. auf dem Fußboden steht können sich die Vibrationen über Wände und Decken in andere Räume übertragen obwohl man im selben Raum kaum oder nichts hört.

Hatte das vor 1 Jahr mit einem Mieter. Die Musik war zwar auf Zimmerlautstärke aber die Bassvibrationen haben die Mieterin, nicht nur die, im Nebenaufgang um den Verstand gebracht.

Morgens bekam ich eine Mail von der Verwaltung und wir möchten uns an den Kosten eines neuen Computergehäuses beteiligen. Nach meiner Kenntnis her muss doch der Lärmverursacher selbst dafür sorgen, die Lärmquelle zu beseitigen, Wieso sollen wir uns daran mit beteiligen? Wer kann uns helfen?

Was die Möchten ist eine Sache, was man muss eine andere Sache.

Sie müssen sich nicht beteiligen, der Lärmverursacher muss, sofern eine Belästigung vorliegt, diese abstellen.

Hallo mensch laß Dich nicht so fertig machen. Wenn Du raus gehst schlag Deine Türe zu und reiß den Rolladen hoch. Dann sag denen ab 6 Uhr darf man Lärm machen :-) oder sag nix. Laß Dir nicht alles gefallen. Ich wohne ganz oben (zum Glück) und habe meinen Boden ganz Dick mit Entkopplungsplatten dämmen lassen darauf dicker Korkboden und noch eine 2cm Dicke Teppichschicht. Ist schon irre aber jetzt hab ich Ruhe und meinen Frieden. Ach ja dazu wurden noch meine Wände mit Gibskartonplatten und Schallschutztapete versehen. Ich höre so gut wie nix mehr. Weil reden bring rein gar nix es macht es nur noch schlimmer. wie Du mir so ich Dir.

Der Anspruch aus den §§ 862 und 906 BGB gegen den Nachbarn entfällt, wenn der Lärm auf Grund normaler Wohnungsnutzung entsteht und kein besonders rücksichtloses Verhalten des Nachbarn vorliegt. In vielen Fällen ist zu prüfen, ob die Hellhörigkeit des Hauses ein Wohnungsmangel ist, der u.A. auch zur Mietminderung berechtigt oder den Vermieter zu einer Verstärkung des Trittschallschutzes verpflichtet . Siehe hierzu auch ( BGH MDR 98, 1026 ) Was der Mieter noch tun kann? Er kann gegen den vorgehen, der den Lärm verursacht, vorausgesetzt, die Störung beruht nicht auf der Hellhörigkeit des Gebäudes, sondern auf rücksichtlosem Verhalten des Mitbewohners was den bisherige Sachstand nicht hergibt.

Keine Frage des Schallschutzes ist es, wenn der Mieter durch übermäßigen Lärm aus der Nachbarwohnung belästigt wird. Ständige Beeinträchtigungen der Nachtruhe berechtigen beispielsweise zu einer MM von 20 % entschieden LG Chemnitz WM 94, 68 . Gemäß §§ 906, 1004 BGB kann ein Unterlassungsanspruch entstehen.

Pauschale Hinweise des Mieters, wonach aus der Nachbarwohnung rund um die Uhr Geräusche Unterhaltung zu hören seien reichen weder für eine MM noch kann hier eine bessere Schalldämmung gefordert werden.

lass ihn doch seinen spass mit seinem staubsauger