Mein Nachbar will mir was vererben. Geht das?

10 Antworten

Keine gute Idee, mit Beleidigungen hilfreiche Antworten zu erwarten. Tatsächlich steigen die Chancen auf eine zielführende Antwort, wenn man sich die Mühe gibt, die man den Antwortenden abverlangt :-)

Dein Nachbar kann dir alles vermachen, wenn er das den eigenhändig handschrfitlich verfasst und unterzeichnet - vorausgesetzt, es gibt kein anderes notarielles Testament oder einen Erbvertrag.

Und dennoch müsst ihr seinen gesetzlichen Erben gegenüber Pflichtteilsansprüche ausbezahlen, auch bereits an dem Haus, sofern es unter edem Verkehrswert innerhalb von 10 Jahren vor seinen Tod verkauft wurde.

Obacht: Ihr würdet auch mit privatem Vermögen für alle Erbfallverbindlichkeiten einschl. der Beerdigungskosten sowie Gutachter- und Prozesskosten bei Erbanfechtung bzw. Pflichtteilsforderungen haften - Erbe wird man ganz oder garnicht.

G imager761

So eine Verfügung gehört ins Testament hinein.

Zu Lebzeiten kann er Dir die Sachen schenken. Dies sollte sicherheitshalber schriftlich fixiert werden.

Du kannst das nicht selbst machen.

Hierzu muss der Nachbar ein Testament aufsetzen und dieses notariell beglaubigen lassen. Ansonsten könnte die Testierfähigkeit in Frage gestellt werden. Hier kann dein Nachbar im gesetzlichen Rahmen über seinen Nachlass verfügen. Solange es kein Testament gibt, gilt die gesetzliche Erbfolge. In diesem Fall würdest du gar nichts bekommen.

Natürlich besteht auch die Möglichkeit, dass der Nachbar dir diese Dinge schon vor seinem Ableben schenkt. Hierzu würde ein einfacher Schenkungsvertrag ausreichen. Der Nachbar wäre dann aber schon zu Lebzeiten nicht mehr Eigentümer der geschenkten Dinge.

gameplaytv 
Fragesteller
 21.09.2013, 02:15

Das mit dem Schenkungsvertrag ist Attraktiv aber muss ich da auch was zahlen(Schenkung steuer oder so ?) Kann man dass drucken oder selbst geschrieben ?

wir verstehen uns so gut da passiert gar nix sind schon eine art Familie

imager761  21.09.2013, 05:57
@gameplaytv

Kann man dass drucken oder selbst geschrieben ?

Ja, aber es wäre unwirksam.

wir verstehen uns so gut da passiert gar nix

Das sehe die Enterbten vermutlich anders.

Ein Testament muß er selbst von Hand schreiben, nur unterschreiben geht nicht, wenn es auch ohne Notar gelten soll.

Testament

Möglich ist die Errichtung eines Testaments durch eine vollständig eigenhändig geschriebene und unterschriebene Erklärung.

Die bloße Unterzeichnung eines maschinenschriftlichen Dokuments reicht nicht aus. Ort und Zeit der Errichtung können jedoch maschinengeschrieben sein. Ein maschinenschriftlich verfasstes, oder per Computer ausgedrucktes Testament kann nur dann als gültig angesehen werden, wenn es einem Notar in einem offenen oder auch verschlossenen Umschlag übergeben wird.

Zur Schenkung

Er kann das auch verschenken; dazu sollte ein Schenkungsvertrag (notarielle Beurkundung) aufgesetzt werden.

Steuer

Sowohl für eine Erbschaft als auch für eine Schenkung fällt Erbschaft- und Schenkungsteuer an, wenn der Wert den Freibetrag von grundsätzlich 20.000 € überschreitet.

Jede Person der Steuerklassen II und III erhält zusätzlich für Hausrat und andere bewegliche körperliche Gegenstände einen zusammengefassten Freibetrag von 12.000 €.

DerSchopenhauer  21.09.2013, 02:48

Es sei noch darauf hingewiesen, daß die Pflichtteilberechtigten bei Ableben des Nachbarn, einen Ausgleichsanspruch bzgl. der Geschenke haben, wenn zwischen Schenkung und Tod keine 10 Jahre vergangen sind...

Auch bei einer Erbschaft ist der Pflichteil ggf. auszugleichen.

Noch ein Nachtrag zur Schenkung:

Der Schenkungsvertrag selbst braucht nicht notariell beurkundet werden, sondern nur das Schenkungsversprechen...(bei Handschenkung entfällt das alles)

Man sollte das allerdings testamentarisch regeln, da es sich nicht um eine Handschenkung handelt und die Gegestände in naher Zukunft nicht ausgehändigt werden.