Kann ein Testament unter den Erben einvernehmlich geändert werden?

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Jain. Erben können ein Testment als solches nicht ändern.

Aber, solange kein Erbe in der Insolvenz oder Harz 4 Empfänger ist, können diese natürlich frei über Ihr Vermögen verfügen und so den gewünschten Zustand herstellen. Solange sich alle Erben einig sind, sind Sie in der Außeinandersetzung der Erbschaft also recht frei.

Es ist z.B. auch möglich einen gesamten Erbteil, auf einen Dritten zu übertragen. Wobei hier zu beachten ist, das dies dann steuerlich 2 Vorgänge sind.

Ein Testament kann von anderen, egal zu welchem Zeitpunkt, nie geändert werden.

Aber je nach dem, ob es eine Erbengemeinschaft gibt (dann müssen die Erben ja teilen § 2303 BGB), oder wenn der Erblasser genau bestimmt hat, was jeder bekommt, können die sich einigen, wie sie möchten.

So kann man einen Erbteil komplett auf einen anderen Erben übertragen § 2033 BGB, oder eben einzelne Teile des Erbes über einen Kaufvertrag, oder durch einen Vertrag zum Tausch übertragen.

Unter ganz bestimmten Umständen, kann das Testtament angefochten und außer Kraft gesetzt werden.

Z. B. wenn im Zeitpunkt der Testamentsverfassung, der Erblasser, erkennbar nicht mehr nach eigenem Willen handeln konnte.

Nicht alles was notariell beurkundet wurde, muss auch rechtens sein.

Ja.

Allerdings brauchen sie dazu, wie bei jeder Änderung eines Testaments, die Zustimmung und Unterschrift des Erblassers ;-)

Nein - mögliche Erben können ein Testament niemals ändern. Sie können den Erblasser, sofern der noch lebt, allenfalls bitten, das Testament zu ändern. Nur dieser ist für das Testament zuständig, sonst niemand.

@gerd47

Hattest Du vielleicht beim "Ja" schon aufgehört zu lesen? Und meinen zweiten Absatz übersehen?

Nein. Das Testament ist der letzte Wille des verstorbenen Erblassers.

Je nach dem, was im Testament steht, können die Erben anschließend nach eigenen Vorstellungen mit ihrem Erbtel umgehen. Erbe A kann die geerbte Kuckucksuhr an Erben B weitergeben (und im Tausch vielleicht den von B geerbten ausgestopften Hirschkopf bekommen).

Schwierig kann es werden, wenn an einen Erbteil Bedingungen geknüpft sind, die nur persönlich erbracht werden können. Erbe A bekommt das Haus und muss dafür die Ehefrau des Erblassers pflegen.