nachbar schlachtet schaaf selbst. darf er das?

13 Antworten

Wenn er das selber snackt ist das nicht strafbar, schätze ich einfach mal so... Ist doch normal. Die Bauern ziehen sich doch auch alles rein was nicht bei drei auf den Bäumen ist. Also ich find das auch nicht schlimm. Ich bin aber auch kein Vegetarier.

Wenn er als Landwirt oder Metzger ausgebildet ist darf er selber schlachten, ansonsten braucht er mindestens eine Unterweisung UND eine Sachkundebescheinigung. es muss sichergestellt sein das er/sie das Fleisch nur im eigenen Haushalt verbraucht und nicht an Dritte weitergibt. Auf jeden Fall muss der Schlachtkörper und alle Innereien von einem amtlich bestellten Tierarzt oder Beschauer begutachtet und gestempelt werden. Meist ist auch noch eine Lebendbeschau mit Gesundheitscheck vorgeschrieben. Unwissenheit schützt nicht vor Bestrafung aber wenn keiner was sieht,hört oder unternimmt????????????

Der (das) arme Schaaf. Das dürfte Werder und Kl. Allofs aber gar nicht behagen! Ich glaube nicht, daß dein Nachbar einfach so ein Schaf schlachten kann. Braucht bestimmt eine Genehmigung.

Draschomat  30.06.2009, 20:32

xD

(1) Ein Wirbeltier darf nur unter Betäubung oder sonst, soweit nach den gegebenen Umständen zumutbar, nur unter Vermeidung von Schmerzen getötet werden. Ist die Tötung eines Wirbeltieres ohne Betäubung im Rahmen weidgerechter Ausübung der Jagd oder auf Grund anderer Rechtsvorschriften zulässig oder erfolgt sie im Rahmen zulässiger Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen, so darf die Tötung nur vorgenommen werden, wenn hierbei nicht mehr als unvermeidbare Schmerzen entstehen. Ein Wirbeltier töten darf nur, wer die dazu notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten hat. (1a) Personen, die berufs- oder gewerbsmäßig regelmäßig Wirbeltiere betäuben oder töten, haben gegenüber der zuständigen Behörde einen Sachkundenachweis zu erbringen. Wird im Rahmen einer Tätigkeit nach Satz 1 Geflügel in Anwesenheit einer Aufsichtsperson betäubt oder getötet, so hat außer der Person, die die Tiere betäubt oder tötet, auch die Aufsichtsperson den Sachkundenachweis zu erbringen. Werden im Rahmen einer Tätigkeit nach Satz 1 Fische in Anwesenheit einer Aufsichtsperson betäubt oder getötet, so genügt es, wenn diese den Sachkundenachweis erbringt. (2) Für das Schlachten eines warmblütigen Tieres gilt § 4a. (3) Für das Töten von Wirbeltieren zu wissenschaftlichen Zwecken gelten die §§ 8b, 9 Abs. 2 Satz 2, im Falle von Hunden, Katzen, Affen und Halbaffen außerdem § 9 Abs. 2 Nr. 7 entsprechend.

eigentlich brauch man für sowas eine genehmigung. und auf jeden fall muss das fleisch vor dem verzehr von einem tierarzt auf krankheiten getestet werden.