Nachbar parkt Besucherparkplatz zu, darf er das?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Meldung / Beschwerde an den Vermieter bzw. die Haus- und Grundstücksverwalter und abwarten, wie das dann seine Wege geht. In erster Linie hilft aber vielleicht auch ein klärendes Gespräch, erst bei Uneinsichtigkeit würde ich es auf dem offiziellen Wege probieren.

Da es sich um einen Privatparkplatz handelt, ist der Eigentümer - oder eventuell die Eigentümergemeinschaft dafür zuständig. Die Eigentümergemeinschaft kann natürlich Beschlüsse fassen, wie die Benutzung der Besucherparkplätze zu regeln ist (also z.B. dass man dort nur tageweise stehen darf...). Aber ohne eine solche Regelung kann der Nachbar da so lange parken wie er will.

Ihr habt doch sicher einen Hausmeister, Verwalter usw. mit dem würde ich mal ganz ruhig sprechen. Nicht aggressiv oder so dass Du den Nachbarn schlecht machst, nur eben eine sachliche Frage...

Vielen Dank für die Antworten, ich werde es mal mit ner Mail an den Verwalter versuchen. Aber den Nachbar spreche ich ungern an, weil es schon einige kleine Streits gab und ich keine Lust auf weitere habe.

klär das doch mit dem Vermieter und oder der Hausverwaltung ...