Nachbar baut höher als Bebauungsplan zuläßt

3 Antworten

  1. Unterschrift des Nachbarn auf dem Plan ist wie ein Vertrag.Ich weis nicht, ob es wirkung hätte, wenn ihr Teile vorbehaltlich ausspart, dann wird nach Aktenlage entschieden.
  2. Steuerrecht ist ein ganz anderes Boot, das hat mit der Genehmigung nichts zu tun.Baurechtlich steht im Bebauungsplan in den zeichnerischen und textlichen Festsetzungen, was erlaubt ist. Evtl kann es heißen, daß Doppelhaushälften wie ein Wohnhaus erscheinen müssen.D.h.selbe Fenster, Balkon, Farbe, Dachaufbau.....
  3. Wenn es keine Einwände der Nachbarn gibt kann die gemeinde über Befreiung zustimmen. Wenn nicht wird es ein Genehmigungsverfahren, das vom Landratsamt genehmigt werden muß. Die entscheiden nach Aktenlage. Gefällt es nicht, kann man Klage beim Verwaltungsgericht erheben, aber die orientieren sich am LRA.

Grundsätzlich mit eurem Bauamtsleiter reden, dann habt ihr die verbindlichste Aussage. Löchert ihn, dazu ist er da.

Da der Bebauungsplan offensichtlich eine andere Bauweise vorgibt, als der Bauherr haben möchte, werdet ihr als Nachbarn gefragt, ob ihr damit einverstanden seid. Sobald ihr eure Einverständniserklärung abgebt, wird der Bebauungsplan für dieses Objekt geändert und ihr könnt da nie mehr was gegen machen. Zu solchen Dingen würde ich grundsätzlich kein Einverständnis geben, es sei denn, es sind die besten Freunde oder Verwandte von euch, die da bauen wollen. Ihr ärgert euch später für den Rest eures Lebens.

Nix für ungut, aber auch bei Verwandten und Freunden kann es später zu mords Problemen kommen.Ich würde selbst da nicht zustimmen.

Also 3/4 davon stimmt nicht! Sorry monamaria.

1. Nicht weil der Bebauungsplan eine andere Bauweise vorgibt, als der Bauherr haben möchte, werden die Nachbarn/Angrenzer gehört, sondern weil es ein Baugenehmigungsverfahren ist, und die Angrenzer somit nach §55 LBO von Amtswegen gehört werden.

2. Der Bebauungsplan wird nicht geändert! Die Festsetzungen bleiben auch nach einer Zustimmung der Angrenzer gleich. Der Angrenzer stimmt dem Bauvorhaben zu. Dadurch erlischt die materielle Präklusion! Sprich der Angrenzer kann später keinen Einwand mehr gegen die Baugenehmigung anstreben.

Ich würde Euch nicht so wirklich gerne als Nachbarn haben wollen...

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