Nachbar droht mit Stein in die Autoscheibe schmeißen. Was tun?

10 Antworten

Das ist keine Bedrohung.

Eine Drohung, ok, nur nicht jede Drohung ist auch strafrechtlich eine Bedrohung.

Eine Bedrohung, welche Anzeigbar wäre, ist es erst, wenn mittels eines Verbrechens gedroht wird.

Ein Verbrechen ist eine Straftat, für deren Verwirklichung man MINDESTENS ein Jahr Haft als Strafe erhält.

Wenn also im Strafgesetzbuch als Strafandrohung drinsteht: .... wird mit bis zu 3 Jahren Haft oder Geldstrafe....", ist es kein Verbrechen sondern ein Vergehen. Erst wenn da steht "... wird mit Haft nicht unter einem Jahr...".

Also, Mord, Vergewaltigung, schwere Körperverletzung (bleibende Schäden), Raub und dergleichen, das sind Verbrechen.

Stein in Autoscheibe werfen? Ist entweder eine Sachbeschädigung oder ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (sollte der das machen, während Du fährst)? Kein Verbrechen - also kann der damit drohen, soviel der will, niemand bestraft ihn dafür.

Ach ja übrigens, eine Körperverletzung ist auch kein Verbrechen. Also könnte der auch damit drohen, Dir eins auf die Fr.... zu klopfen, keine Bedrohung im strafrechtlichen Sinn.

So leid mir das tut, aber Du kannst gar nichts machen.

Bringt nichts! Sagen kann der Nachbar viel, aber so lange er nichts macht, kann auch die Polizei nichts machen! Hab ne ähnliche Situation mit dem Ex Vermieter durch und da sagte man mir bei der Polízei genau das! Aber sie haben mich auch beraten wie wir uns verhalten sollen....  von daher ist ein Besuch bei den uniformierten Bewegungsmeldern keine schlechte Idee.

Danke für die hilfreichen Antworten!

War bei der Polizei. Der Nachbar darf das nicht. Ich könnte ihn anzeigen wegen Nötigung (die Anzeige wird aber erstmal gespeichert, sie wird erst dann wirksam wenn etwas passiert.) Am besten ist es, so sagt die Polizei: Einfach ignorieren, langsam fahren und gegenseitiges Verständnis. Falls ein Stein fliegt oder sonstiger Vorfall (Sachbeschädigung) soll ich mich selbstverständlich bei der Polizei melden.

Also... Androhung einer Sachbeschädigung ist meines Wissens nach nicht anzeigefähig da weder dir persönlich Gewalt angedroht wurde noch bisher etwas kaputt gemacht wurde - habe nur den anfang gelesen -

sportorhan2  13.04.2015, 13:43

Aber Nötigung.

Powermax1990  13.04.2015, 13:43
@sportorhan2

kann sein. Aber muss man beides beweisen - ansonsten steht es Aussage gegen Aussage und dann wird es im Sand verlaufen bis was schlimmeres pasiert... weil so sagen beide war so oder war nicht so. Keiner kann das effektiv bezeugen.

sportorhan2  13.04.2015, 13:44
@Powermax1990

Das entscheidet dann der Staatsanwalt und dann ggf. der Richter.

Powermax1990  13.04.2015, 13:45
@sportorhan2

ohne Beweise wird der Richter den Streitparteien nahelegen die Sache außergerichtlich zu klären... wenn es nur um Androhung von Sachbeschädigung, Nötigung geht...

Das ist Nötigung, ein Straftatbestand. Eine Strafanzeige ist nicht übertrieben, sondern notwendig. Stoppe diesen Irren, bevor etwas passiert.

fastlink  14.04.2015, 15:41

Nötigung?

Dazu müsste eine Drohung mit "einem empfindlichen Übel" stattgefunden haben. Ein Stein, der durch eine Autoscheibe fliegt, ist kein solches Übel.