Nacharbeiten von Minusstunden?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Lieg ich mit meinem Ergebnis richtig?

Ja!

 Wie sieht es Rechtlich aus?

Es gehört zu den arbeitsvertraglichen Hauptpflichten des Arbeitgebers, dem Arbeitnehmer für die vereinbarten Stunden auch tatsächlich Arbeit zuzuweisen. Tut er das nicht (aus welchen Gründen auch immer, auf ein "Verschulden" seinerseits kommt es dabei nicht an, das gilt also auch bei Katastrophen, Produktionsausfällen usw.), dann "hat der Ar­beit­neh­mer nicht zu we­nig ge­ar­bei­tet, son­dern der Ar­beit­ge­ber zu we­nig Ar­beit zu­ge­wiesen"  ( http://www.hensche.de/Minusstunden_Arbeitszeitkonto_Minusstunden_nur_bei_Arbeitszeitkonto-Vereinbarung_Minusstunden_LAG_Rheinland-Pfalz_3Sa493-11.html  - auch zur allgemeinen Information zu diesem Problem).

Der Arbeitgeber gerät dann nämlich in den sogenannten "Annahmeverzug" nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch BGB § 615 "Vergütung bei Annahmeverzug und bei Betriebsrisiko"; dort heißt es in Satz 1:

Kommt der Dienstberechtigte [Anmerk.: der Arbeitgeber] mit der Annahme der Dienste in Verzug, so kann der Verpflichtete [Anmerk.: der Arbeitnehmer] für die infolge des Verzugs nicht geleisteten Dienste die vereinbarte Vergütung verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein.

Mit anderen Worten:

Du bist so zu bezahlen, als hättest Du "normal" Deine vereinbarten Arbeitsstunden gearbeitet, und muss die tatsächlich nicht geleisteten Stunden auch nicht nacharbeiten oder mit Überstunden, Verdienst, Urlaub oder sonstigen Ansprüchen Deinerseits verrechnen lassen.

Außerdem können Minusstunden nur dann anfallen, wenn ein vertraglich vereinbartes Arbeitszeitkonto geführt wird, in dem auch geregelt wird, wie mit Minusstunden umzugehen ist.

So weit die rechtliche Situation; eine andere Frage ist aber, in wieweit Du Dich mit Deinem Arbeitgeber darüber auseinander setzen kannst oder willst; denn "Recht haben" und "Recht bekommen" sind leider viel zu oft zwei sehr verschiedene Dinge!

Übrigens:

Ja, Rechtsberatung kann hier keiner Geben

Die Diskussion von abstrakten und tatsächlichenFällen in Medien wie in einem solchen Forum - auch mit konkreten Empfehlungen und Ratschlägen - zählt nicht als "Rechtsberatung" im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes RDG (siehe dazu § 2 "Begriff der Rechtsdienstleistung" Abs. 3 Nr 5).

Naja, unternehmen tu ich erst mal nichts. Will mich erst mal genauer informieren. Um zu sehen ob es sich lohnt irgendwas zu machen, wie Betriebsrat oder mal zur Gewerkschaft... oder schlussendlich doch zu Kündigen und zu Wechseln...