Nacharbeiten von Minusstunden?
Vom Verkaufsleiter wird festgelegt, wie viele Stunden für die Einteilung der MA´s zur verfügung stehen. Diese Vorgabe liegt aber deutlich unter den Stunden, die alle MA´s zusammen haben, laut Vertrag.
Als beispiel MA´s zusammen haben 214,5h / Woche, vom Verkaufsleiter werden aber nur 167h / Woche festgelegt. Also fehlen da 47,5h / Woche, was dann natrülich auf "Minusstunden" bei den MAs hinausläuft.
Ich selbst bin auf 30h / Woche mit Monatslohn eingestellt. Eine Vereinbarung über ein Arbeitszeitkonto gibt es in meinem Vertrag nicht. Auch gibt es keine mündliche Vereinbarung, auch ist mir kein Arbeitszeitkonte in der Firma bekannt.
Allein in diesem Jahr hab ich nur insg. 4 Wochen ein paar Überstunden gehabt, also 30+ Den Rest des Jahres bisher habe ich nur "Minusstunden". Die Filialleitung sagt, dass der Verkaufsleiter gesagt hat, dass die "Minusstunden" nachgearbeitet werden müssen.
Habe mich schon im Internet schlaugemacht und bin auf das Ergebnis gekommen, dass ich meine "Minusstunden" nicht nacharbeiten muss, da diese ja von Seiten des Arbeitgeber kommen. Da er durch das "Sparen" der Stunden an Personalkosten sparen möchte.
Lieg ich mit meinem Ergebnis richtig? Wie sieht es Rechtlich aus? (Ja, Rechtsberatung kann hier keiner Geben, aber evtl. hat das ja schon mal jemand durch gemacht und dagegen etwas unternommen... oder hat genauere Informationen zur Hand.)
Wäre aufjedenfall Dankbar wenn jemand dazu etwas hat.
2 Antworten
Lieg ich mit meinem Ergebnis richtig?
Ja!
Wie sieht es Rechtlich aus?
Es gehört zu den arbeitsvertraglichen Hauptpflichten des Arbeitgebers, dem Arbeitnehmer für die vereinbarten Stunden auch tatsächlich Arbeit zuzuweisen. Tut er das nicht (aus welchen Gründen auch immer, auf ein "Verschulden" seinerseits kommt es dabei nicht an, das gilt also auch bei Katastrophen, Produktionsausfällen usw.), dann "hat der Arbeitnehmer nicht zu wenig gearbeitet, sondern der Arbeitgeber zu wenig Arbeit zugewiesen" ( http://www.hensche.de/Minusstunden_Arbeitszeitkonto_Minusstunden_nur_bei_Arbeitszeitkonto-Vereinbarung_Minusstunden_LAG_Rheinland-Pfalz_3Sa493-11.html - auch zur allgemeinen Information zu diesem Problem).
Der Arbeitgeber gerät dann nämlich in den sogenannten "Annahmeverzug" nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch BGB § 615 "Vergütung bei Annahmeverzug und bei Betriebsrisiko"; dort heißt es in Satz 1:
Kommt der Dienstberechtigte [Anmerk.: der Arbeitgeber] mit der Annahme der Dienste in Verzug, so kann der Verpflichtete [Anmerk.: der Arbeitnehmer] für die infolge des Verzugs nicht geleisteten Dienste die vereinbarte Vergütung verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein.
Mit anderen Worten:
Du bist so zu bezahlen, als hättest Du "normal" Deine vereinbarten Arbeitsstunden gearbeitet, und muss die tatsächlich nicht geleisteten Stunden auch nicht nacharbeiten oder mit Überstunden, Verdienst, Urlaub oder sonstigen Ansprüchen Deinerseits verrechnen lassen.
Außerdem können Minusstunden nur dann anfallen, wenn ein vertraglich vereinbartes Arbeitszeitkonto geführt wird, in dem auch geregelt wird, wie mit Minusstunden umzugehen ist.
So weit die rechtliche Situation; eine andere Frage ist aber, in wieweit Du Dich mit Deinem Arbeitgeber darüber auseinander setzen kannst oder willst; denn "Recht haben" und "Recht bekommen" sind leider viel zu oft zwei sehr verschiedene Dinge!
Übrigens:
Ja, Rechtsberatung kann hier keiner Geben
Die Diskussion von abstrakten und tatsächlichenFällen in Medien wie in einem solchen Forum - auch mit konkreten Empfehlungen und Ratschlägen - zählt nicht als "Rechtsberatung" im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes RDG (siehe dazu § 2 "Begriff der Rechtsdienstleistung" Abs. 3 Nr 5).
Naja, unternehmen tu ich erst mal nichts. Will mich erst mal genauer informieren. Um zu sehen ob es sich lohnt irgendwas zu machen, wie Betriebsrat oder mal zur Gewerkschaft... oder schlussendlich doch zu Kündigen und zu Wechseln...