Nach welcher Norm des StPO müssten beschlagnahmte Gegenstände wieder herausgegeben werden?

2 Antworten

Es gibt in der StPO dazu keine Regelung. Es ist viel einfacher und viel allgemeiner. Wird ein Verfahren nach §§ 170 II StPO eingestellt, ist der Grund für die Beschlagnahme entfallen - nämlich ein laufendes Verfahren. Und damit sind die beschlagnahmten Sachen unverzüglich wieder an den Berechtigten auszuhändigen.

Auf´s Detail kommt es an:

Im § 111 Buchstabe k steht das kleine Wörtchen "soll"

(......so soll sie dem Verletzten, dem ..........)

Was ist denn beschlagnahmt worden ?