Nach Vertrag erkundigen?

2 Antworten

Wie lange ist der Zeitraum?

Höflich nachfragen ist vollkommen in Ordnung.

Rein rechtlich kam der Vertrag bereits mündlich zustande, die schriftliche Ratifizierung ist spätestens einen Monat nach Arbeitsbeginn durchzuführen.

Siehe Gesetz über den Nachweis der für ein Arbeitsverhältnis geltenden wesentlichen Bedingungen (Nachweisgesetz - NachwG), dort § 2 Nachweispflicht.

hallo Marie,

Dein Text liest sich so, als ob Du auf einen Vertrag wartest, der für eine dritte Person bestimmt ist. Ist das richtig?

Wenn ja, wäre zu begründen, warum Du wartest ==> was Du damit zu tun hast.

Nur die Formulierung: "(...) ich wollte mich nach dem Vertrag für XY erkundigen, da ich bis jetzt noch nichts erhalten haben." ist höflich.

Wenn ich Arbeitgeber bin und mit XY einen Arbeitsvertrag vereinbart habe, werde ich ohne nachvollziehbare Begründung einer dritten Person nicht antworten. Warum schreibt XY nicht selbst oder noch besser - ruft bei dem Arbeitgeber nicht einfach an?