Nach justiz-Ausbildung Studium?

4 Antworten

Wenn man die allgemeine Hochschulreife hat, ja.

Danke

Hallo, ohne Abitur gibt es den beruflichen Weg zu einem Studium.

Du müsstest dafür in Deinem Ausbildungsberuf mindestens zwei oder drei Jahre Berufserfahrung absolviert haben(googlen ) und könntest danach Dich für einen Studienplatz in Jura oder einem dem Ausbildungsberuf ähnlichen Studiengang an einer FH oder Uni bewerben .

Die Aussichten auf diesem Weg einen Studienplatz für Jura zu erhalten, werden aber schwierig sein, denn aus dem beruflichen Personenkreis wird nur eine beschränkte Anzahl für ein Jura-Studium zugelassen.

Für Jura dürfte ein NC bestehen.Außerdem kann die Uni eine Aufnahmeprüfung - oder Gespräch verlangen.

Um das alles zu klären, solltest Du die Studienbedingungen der Hochschule googlen sowie dich mit der Studienberatung der infrage kommenden Hochschule in Verbindung setzen.

Nur eine kleine Ergänzung: Jura wird an gar nicht so wenigen Unis zulassungsfrei, also ohne NC, angeboten. Da dürften die Zulassungschancen mit beruflicher Qualifikation also entsprechend günstiger sein.

Wenn du eine allgemeine Hochschulreife hast ja. Die ist nämlich soweit ich weiß zumindest für Jura und Psychologie ein Muss

Die berufliche Qualifikation, also eine Ausbildung plus mehrere Jahre Berufserfahrung, stellt generell eine ausreichende fachgebundene Studienberechtigung dar - auch ohne schulische Hochschulreife.

Weiterbildung: ja klar.

Studium: mit Studienberechtigung.

Hast du die nach der Ausbildung?