An wen muss der Unterhaltsplichtige Vater den Unterhalt für das minderjährige Kind zahlen? G

4 Antworten

Natürlich an die Mutter, erst wenn das Kind volljährig ist, kann es den Unterhalt bekommen.

der vater kann ja seiner tochter extra was überweisen wenn er es möchte..............er hat aber trotzdem an die mutter den vollen unterhalt zu überweisen und kann da nichts als Taschengeld verrechnen.................

Der Unterhalt ist an die Mutter des Kindes zu zahlen, so lange das Kind noch nicht volljährig ist.

Wenn er dem Kind zusätzlich Taschengeld überweist, ist das seine Angelegenheit. Das kann er von seiner Unterhaltsschuld nicht einfach abziehen.

Der Vater hat den festgelegten Anteil vom Kindesunterhalt in voller Höhe an die Mutter zu zahlen.Wenn er Vorsorge für seine Tochter leisten will ist das seine Sache und hat nichts mit dem Gesetzlichen Unterhalt zutun.Das trifft auch für Zahlung eines Taschengeld zu.