Nach fünf Jahren (vier Jahr nach Kündigung) plötzlich Nachforderung von Fitnessstudio

6 Antworten

Von Ende 2012 bis heute sind es bei dir 4 Jahre? Bei soviel Rechenkünsten könnte es ja sein, daß du dich auch bei der Bezahlung verrechnet hast. Meines Wissens nach verjährt sowas nach 3 Jahren. Die sind ja noch nicht um.

Yarna 
Fragesteller
 15.12.2014, 13:31

Wie in einem anderen Kommentar schon erläutert, habe ich mich verschrieben, es heißt 2010, nicht 2012. Aber danke für das überaus "nette" Kommentar.

Interessante Fragestellung!
Aber vielleicht löst du erst mal folgenden Widerspruch auf:
"Am 01.12.2009 habe ich einen einjährigen Vertrag bei einem Fitnessstudio abgeschlossen. (...) Einige Monate später habe ich fristgerecht gekündigt..."
Das heißt: du hast zum 30.11.2010 gekündigt.

Jetzt kommt aber dieses:
"Leider stehen aus Ihrer Trainingsanmeldung vom 01.12.09 bis 30.11.2012 noch 12 Monate..."

Also was nun?
Weil: wenn es so war wie du zunächst schreibst, dann ist das alles verjährt (sofern es nicht spezielle Regeln für diesen Bereich gibt die ich vielleicht nicht kenne).
Sollte es jedoch so sein, wie im zweiten Zitat, dann hast du eine Erinnerungslücke, und dann liegst du vielleicht wirklich insgesamt falsch.

Was ich jedoch in jedem Falle gut finde ist, dass du hier zunächst einmal fragst! Denn "beschissen" werden wir heutzutage an allen Ecken und Kanten!!!

Yarna 
Fragesteller
 15.12.2014, 13:04

ach, bin ich blöd, hab mich verschrieben, entschuldige. Natürlich fristgerecht gekündigt zum 30.11.2010! Und in dem Schreiben steht auch der 30.11.2010...

avatar2000  15.12.2014, 13:12
@Yarna

und in der Zwischenzeit wurde nichts "angemahnt"?
Weil: das würde die Verjährung "hemmen".
Wenn seitdem wirklich NICHTS (!) war, dann bist du raus aus der Geschichte, aber nur dann.

Yarna 
Fragesteller
 15.12.2014, 13:21
@avatar2000

Nein, ich habe nur am Tag vor dem ersten Besuch des Herrn ein Schreiben von ihm bekommen, auf dem stand, dass mein Rehanantrag noch vollendet werden müsse. Davor all die Jahre habe ich nichts von ihm gehört. Aber er hatte evtl. ja auch noch nicht meine neue Adresse etc. Könnte das auch das Ganze "hemmen"? :/

PS: Kann ich meinen Beitrag eigentlich irgendwie bearbeiten, damit ich das 2012 in 2010 ändern kann? :/

avatar2000  15.12.2014, 13:33
@Yarna

Schreib dir selbst eine "Antwort" in der du das mit dem Zahlendreher klarstellst :-)
Dass er deine neue Adresse damals noch nicht hatte, - puh ich glaube nicht wirklich dass dies die Sache "hemmen" könnte, aber danach könntest du entweder googeln, oder wenn's dir die Sache wert ist zur Verbraucherzentrale gehen...

Yarna 
Fragesteller
 15.12.2014, 13:37
@avatar2000

Auf die Idee mit selber "antworten" hätte ich ja auch mal kommen können :D Danke! Auch an sich für die Antworten von Dir einfach herzlichen Dank. Bin total überfragt und weil ich mich so ärger über die Art und Weise, wie das mit dem jetzt gelaufen ist, will ich eigentlich nicht einfach klein beigeben und unterschreiben.. :/

avatar2000  15.12.2014, 13:45
@Yarna

Das einzige was du jetzt noch für dich selber klären musst:
du hattest aber tatsächlich diesen Rehasport-Schein? (es geht nur darum ob du den wirklich hattest, nicht ob der jetzt bei dir auf dem Schreibtisch liegt - könntest du nämlich vermutlich problemlos in Form einer Kopie noch mal anfordern)

Wenn das alles zu deinen Gunsten "in Ordnung" ist, kannst du wirklich beruhigt zur Tagesordnung übergehen. Dann würde sich mir auch erklären, warum der Typ persönlich vorbeikommt: weil er nämlich keine rechtliche Grundlage hat und dies ganz genau weiß - da bleibt nur die "Psycho-Schiene"...

Freut mich wenn ich helfen konnte :-)

Yarna 
Fragesteller
 15.12.2014, 14:06
@avatar2000

Ja, den Rehaschein hatte ich tatsächlich und auch dort im Studio abgegeben. Die von der Krankenkasse haben mir das auch wieder telefonisch bestätigt. Die können sich das auch nur so erklären, dass der wahrscheinlich in Regress, oder wie das heißt, ist und alles der letzten paar Jahre jetzt nachweisen muss und deswegen kommt der jetzt so ins Schwitzen. Und das mit der "Psycho-Schiene" meinten die dort auch... Ich mein, ich will wirklich keinem, salopp gesprochen, ans Bein pinkeln und ich hätte ja auch gar keine Probleme gehabt, dem jetzt diesen blöden Schein zu unterschreiben.. Aber die Art und Weise empfand ich als absolut nicht angebracht. Und falls ich es noch nicht erwähnt haben sollte...: DANKE! :D

avatar2000  15.12.2014, 14:43
@Yarna

Na, das klingt doch alles schon mal ganz gut! :-)
Und da man sich ja immer zwei mal im Leben sieht, kannst du ihm ganz freundlich anbieten, dass er sein Anliegen vielleicht mal etwas freundlicher und vor allem ehrlicher darstellt (nämlich in dem Sinne, dass er grad in der Sch... steckt - das soll er dir ruhig mal ordentlich erklären!!!), und dann würdest du ihm das auch unterschreiben (sofern du dich vorher genügend abgesichert hast dass der da nicht mit sonstwas noch auf dich zukommt - also Datum deiner Unterschrift von damals!).

Ansonsten: schön dass wir mal drüber gesprochen haben! ;-)

Normalerweise verjähren zivilrechtliche Forderungen nach 3 Jahren.

Allerdings könntest du hier tatsächlich ein Problem bekommen, wenn dir der Vorwurf gemacht wird, du hättest in betrügerischer Absicht gehandelt. In diesem Fall läge eine Verjährungsfrist von 5 Jahren zugrunde.

Der Vorwurf wäre durchaus ernst zu nehmen, da wohl die Tatsache, dass du die Reha-Maßnahme angemeldet, jedoch keine Unterschriften beigebracht hast. Unterstellt man hier Vorsatz, ist man schnell beim Betrugsvorwurf.

Teile ihm als erstes einmal mit, dass er Hausverbot hat. Das ist ja wohl eine Unverschämtheit bei dir persönlich aufzukreuzen um 20.00 Uhr.

Ansonsten weise ihn auf die Verjaährung hin

Yarna 
Fragesteller
 15.12.2014, 13:09

Ich danke Dir! Ich zweifel ja langsam schon an mir selbst, dass ich mich quasi "so anstelle", weil ich das einfach auch unverschämt finde. Im Schreiben hat er mir dann auch noch unterstellt, ich hätte ihm wahrscheinlich die falsche Telefonnummer gegeben, was ja Unsinn wäre, weil er ja auch weiß, wo ich wohne. Was sollte mir das bringen...

die forderung ist da auch verjährt. du hast gekündigt.

teile ihm nachweislich mit (am besten per E-post) das du der forderung widersprichst da für diesen zeitraum kein vertrag abgeschlossen wurde. alles weitere darf er dir dann gern schriftlich mitteilen. und nur nichts unterschreiben wenn er wieer mal vorbeikommt.

das vorbeikommen kannst du ihm mit dem schreiben auch gleich untersagen