Steuerrückzahlung nach Hochzeit im Ausland?
Hallo. Ich habe im Dezember 2017 im nicht EU Land geheiratet. Da meine Frau nach der Hochzeit nicht mitkommen konnte nach Deutschland (weil sie erst ein deutschkurstest absolvieren müsste um ein Visum zu bekommen) war ich solange bis sie nach Deutschland kam auf Steuerklasse 1. Im Dezember 2018 ist sie eingeflogen und wir haben die Steuerklasse auf 3 geändert. Weil sie im Ausland war bekomme ich keine steuerrückzahlung wegen der Heirat, gibt's andere Möglichkeit? Habe ja trotzdem jedes mal Geld geschickt und die Kosten des sprachkurs die sie brauchte bezahlt. Danke für die Hilfe
2 Antworten
Die Kosten für den Deutschkurs kann man nicht von der Steuer absetzen; weder als Werbungskosten noch als Sonderausgaben. Ehegattenunterhalt kann geltend gemacht werden, aber da gibt es auch bestimmte Vorgaben, die eingehalten werden müssen. Nähere Auskunft gerne beim Steuerberater bzw. Lohnsteuerhilfeverein.
Splittingtabelle, bzw Steuerklasse IV oder III gibt es nur, wenn der Ehegatte ebenfalls unbeschränkt einkommensteuerpflichtig, also mit Wohnsitz in Deutschland gemeldet ist.
Wenn der Ehegatte in der EU wohnhaft ist, gibt es auch noch Möglichkeiten, aber auf die gehe ich hier, da für diesen Fall nicht relevant, nicht ein.
Ohne Visum gehts nicht.