Steuerrückzahlung nach Hochzeit im Ausland?

2 Antworten

Die Kosten für den Deutschkurs kann man nicht von der Steuer absetzen; weder als Werbungskosten noch als Sonderausgaben. Ehegattenunterhalt kann geltend gemacht werden, aber da gibt es auch bestimmte Vorgaben, die eingehalten werden müssen. Nähere Auskunft gerne beim Steuerberater bzw. Lohnsteuerhilfeverein.

Splittingtabelle, bzw Steuerklasse IV oder III gibt es nur, wenn der Ehegatte ebenfalls unbeschränkt einkommensteuerpflichtig, also mit Wohnsitz in Deutschland gemeldet ist.

Wenn der Ehegatte in der EU wohnhaft ist, gibt es auch noch Möglichkeiten, aber auf die gehe ich hier, da für diesen Fall nicht relevant, nicht ein.

Ohne Visum gehts nicht.