Steuerklassenwechsel - rückwirkend Geld im Monat der Heirat?

6 Antworten

Der Wechsel der Steuerklasse ist nur für die Zukunft und nicht rückwirkend möglich. Das heißt, wenn Ihr im November den Antrag auf Wechsel gestellt habt, könntet Ihr mit etwas Glück noch im November, tendenziell aber eher im Dezember mit den neuen Steuerklassen abgerechnet werden.

Der Lohnbuchhaltung sollte auch völlig egal sein, was Ihr sagt, denn bindend sind die Daten vom Finanzamt.

Bei der Einkommensteuer-Erklärung werdet Ihr dann allerdings für das komplette Jahr als Ehepaar abgerechnet.

Noch zur zusätzlichen Info: Auch wenn hier das einige schreiben, ob und wieviel tatsächlich erstattet wird, kann man so überhaupt nicht sagen. Wenn beide arbeiten, wird es etwa ähnlich sein wie vorher, nur wenn nur einer arbeitet, wird sich eine nette Erstattung geben.

Du kannst nicht erwarten, dass die Lohnbuchhaltung den Steuerklassenwechsel so schnell mitbekommt. Außerdem wird er nicht rückwirkend berücksichtigt, sondern erst ab dem Monat der Meldung bzw. Änderung beim Finanzamt. Für Oktober kannst Du daher die neue Berechnung nicht erwarten.

ABER:

Ihr werdet ja eine Steuererklärung abgeben. Und da werdet Ihr für das ganze Jahr (ab 01.01.!) gemeinsam veranlagt. Je größer die Differenz Eurer Einkommen ist, desto mehr Steuern könnt Ihr dann zurückerwarten.

Rückwirkend auf das ganze Jahr 2014, aber zunächst erst ab November oder Dezember nach der Eintragung wegen Steuerklassenwechsel 1 auf 3 (?) beim Finanzamt!

Wenn ihr erst am 31.10. geheiratet habt, wie soll die lohnabrechnung das hinbekommen? An dem Tag ist die doch schon lange durch. (Meldungen an die Krankenkassen müssen am 6. letzten Arbeitstag des Monats versendet werden)

Zudem müsst ihr ja den Wechsel beim Finanzamt beantragen, und die lohnabrechnung holt sich die Daten online vom Finanzamt ab. Das ist bestimmt erst im November passiert.

Einfach mal bei der lohnabrechnung nachfragen.

Steuerklassenwechsel 3 und 4

Das kann nicht sein. Entweder man nimmt 4/4 (entspricht 1) oder aber 3/5 - 3/4 geht nicht.

Wird die Steuerklasse ab dem Tag der Eheschließung oder den ganzen Monat der Heirat geändert.

Über die Lohnsteuer-Jahreserklärung werdet ihr sogar rückwirkend ab dem 1.1.2014 als verheiratet gewertet. Bis die Umstellung für die monatliche Gehaltsüberweisung umgesetzt ist, kann aber etwas dauern. Das passiert selten sofort nach Eheschliessung.