Heirat zwischen Studenten ( Nicht EU und deutsche Staatsangehörige) ?
Also ich komme aus Kongo und lebe in Deutschland seit drei Jahren. Vor vier Monaten habe ich meine Frau (deutsche) in Dänemark geheiratet. Danach waren wir bei der Bürgerarmt um unsere Heirat anzumelden und es hat problemlos geklappt.
Da ich ein Studentenvisum besitze, bin ich zur Ausländerbehörde gegangen um mein Status ändern zu lassen (wie vorgeschrieben) aber die Beamtin meinte, dass mein Status nicht geändert werden kann, da meine Frau und ich studieren. Sie sagte dass zumindest eins von uns arbeiten muss damit ich unbefristet Aufenthaltserlaubnis als EU-Familienzugehörige bekomme.
Im Internet steht aber dass nach der Heirat hat das ausländische Teil des Paares Recht auf unbefristet Aufenthaltserlaubnis aber ich weiß nicht ob es auch Studenten trifft.
Ich weiß nicht was ich tun kann, ich brauche Hilfe.
3 Antworten
Naja auch in der Ehe gilt für beide Ehepartner Fürsorgepflicht für den anderen. Das heißt, dass mind. Einer von euch arbeiten muss und für den gesamten Lebensunterhalt aufkommen kann. Momentan seid ihr Studenten und dein Aufenthalt basiert auf dem Studiumvisum, was zunächst unberührt bleibt. Du wirst wahrscheinlich nach Ablauf des Visums eine befristete Aufenthaltserlaubnis erhalten. Um eine Niederlassungserlaubnis zu erhalten, müssen bestimmte Kriterien erfüllt werden. Die Eheschließung selbst reicht nicht aus.
selbst wenn du arbeitest bist du kein eu-familienangehöriger. dein status bleibt solange student wie du dieser bist. wenn deine frau nach dem studium für dich sorgen kann durch genügend einkommen, dann bekommst du eine befristete aufenthaltserlaubnis. kann sie dies dauerhaft nicht gewährleisten, kannst du auch in dein heimatland zurückgeschickt werden. eine heirat ist kein fester aufenthaltsgrund.
Naja, Du hast ja schon die Aussage vom Amt. Die wird wohl stimmen. Damit müsst Ihr Euch dann abfinden.