Heirat zwischen Studenten ( Nicht EU und deutsche Staatsangehörige) ?

3 Antworten

Naja auch in der Ehe gilt für beide Ehepartner Fürsorgepflicht für den anderen. Das heißt, dass mind. Einer von euch arbeiten muss und für den gesamten Lebensunterhalt aufkommen kann. Momentan seid ihr Studenten und dein Aufenthalt basiert auf dem Studiumvisum, was zunächst unberührt bleibt. Du wirst wahrscheinlich nach Ablauf des Visums eine befristete Aufenthaltserlaubnis erhalten. Um eine Niederlassungserlaubnis zu erhalten, müssen bestimmte Kriterien erfüllt werden. Die Eheschließung selbst reicht nicht aus.

selbst wenn du arbeitest bist du kein eu-familienangehöriger. dein status bleibt solange student wie du dieser bist. wenn deine frau nach dem studium für dich sorgen kann durch genügend einkommen, dann bekommst du eine befristete aufenthaltserlaubnis. kann sie dies dauerhaft nicht gewährleisten, kannst du auch in dein heimatland zurückgeschickt werden. eine heirat ist kein fester aufenthaltsgrund.

Naja, Du hast ja schon die Aussage vom Amt. Die wird wohl stimmen. Damit müsst Ihr Euch dann abfinden.