nach Cannabis verhaftet

12 Antworten

Verhaften......

Verhaftet wird eine Person, gegen welche ein Haftbefehl vorliegt, um diese der Haft zuzuführen.

Das wird hierbei kaum der Fall sein.

Es wird allenthalben im Land auch noch sistiert, in Gewahrsam genommen oder festgenommen, oder aber voläufig festgenommen (was die höherwertige Maßnahme gegenüber einer reinen Festnahme darstellt).

Wird die Polizei jemanden feststellen, bei welchem THC nachweisbar wäre, dann wird die Person festgeommen.

Grund: Verdacht einer Straftat.

Wichtig ist hierbei, nicht das Vorliegen, sondern bereits der Verdacht einer solchen reicht dazu aus.

Bei wem THC nachweisbar ist, da liegt der Verdacht nahe, dass er das Zeugs auch besitz - oder besessen hat. Das reicht bereits aus.

Dann wird durchsucht, die Person und mitgeführte Sachen. Je nach Sachlage auch die Wohnungsdurchsuchung ist durchaus denkbar, aber nicht in jedem Fall wird das durchgeführt. Und wenn man nichts findet, dann findet man nichts.

Die Duchsuchung ist die schönste polizeiliche Maßnahme, sie ist immer erfolgreich. Auch wenn man nichts findet, hat man einen Anhaltspunkt gewonnen.

Sodann werden die getroffenen Feststellungen niedergeschrieben und an die Staatsanwaltschaft übergeben.

Die entscheidet, wies weiter geht (nicht die Polizei) und wenn nichts gefunden wurde, dann macht die das Ding platt - im Amtsdeutsch heißt das Einstellung. Erledigt.

Zudem, liegt ein Führerschein vor, wird die Führerscheinbehörde über das "Genussverhalten" informiert, das interessiert auch die zumeist.

Mehr passiert da nicht.

Aber, noch eine kleine Anmerkung:

Hört sich toll an soweit, oder ? Konsum nicht strafbar.

Ganz toll. Und völliger Quatsch, reine Augenwischerei, denn der Konsum ohne Besitz ist so gut wie niemals möglich.

Besitz bedeutet, die tatsächliche Verfügungsgewalt über eine Sache auszuüben. Es bedeutet nicht, dass einem das Zeugs aus gehört, das wäre Eigentum.

Jetzt zieh doch mal an einer Tüte. Du hast sie in der Hand dabei, oder?

Und schwupps, besitzt Du sie auch. Eigentum ist nicht verlangt, das Ding in der Hand halten reicht bereits aus, Besitz ist verboten.

Und wenn man das Ding platt macht, dan nur deshalb, weil es zu gering ist, ein kleines Tütchen mal in der Hand gehabt zu haben, was nicht bedeutet, dass es nicht doch strafbar wäre. Man macht nur nichts.

Jetzt zieh doch mal an einer Tüte. Du hast sie in der Hand dabei, oder? Und schwupps, besitzt Du sie auch. Eigentum ist nicht verlangt, das Ding in der Hand halten reicht bereits aus, Besitz ist verboten.

Lernen ist auch nicht verboten: http://www.youtube.com/watch?v=ZOr5uaJd_Rw

Nein. Die Polizei verhaftet Dich nicht und sie nimmt Dich deshalb auch kaum fest. (Zwischen Verhaften und Festnehmen besteht ein großer Unterschied!) Im Übrigen muss ein konkreter Anlass gegeben sein, warum Du auf Drogenkonsum getestet wirst (also ein Verkehrsvergehen oder eine Straftat). Auf bloßen Verdacht darf die Polizei nicht testen. Zudem hat man das RECHT Tests zu verweigern.

Nein. Du warst zum Zeitpunkt des Konsums in einem Coffeeshop in Amsterdam. In Deutschland ist nur der Besitz, nicht der Konsum, strafbar.

Grüße

Das heisst nur wegen eines positiven Test auf THC dürfen sie einen nicht verhaften?

@verreisterNutzer

nein - da müssten schon weitere Verdachtsgründe vorliegen.

@verreisterNutzer

Nach deiner Durchsuchung und der Feststellung deiner Personalien wirst du wieder entlassen.

@Still

..da keine Haftgründe für eine vorläufige Festnahme vorliegen. Exakt.

Wenn Du etwa am Strassenverkehr teilnimmst, dann sind auch geringste Spuren des Cannabisgebrauchs noch strafbar, denn hier gilt eindeutig 0.0 "Promille"

Die Bundesländer regeln das unterschiedlich.In Berlin z.B. ist der Besitz von 15 g Hasch nicht strafbar,soll aber laut dem neuen Innensenator auf 6 Gramm heruntergesetzt werden.Das Handeln damit ist natürlich strafbar.