arbeitsunfall urlaubsreise

5 Antworten

Dein AG hat hier kein Mitspracherecht. Wenn dein Arzt das erlaubt dann ist alles iO.

Fliegen bedeutet doch aber Ausland. Da muß mE die KK zustimmen. Ob das in Deinen Fall die Berufsgenossenschaft ist die hier mitreden darf kann ich nicht sagen. Die KK wüßte das.

verreisterNutzer  27.07.2013, 17:59

In welcher Rechtsverordnung steht, dass die KK bzw. die BG in solch einem Fall zustimmen muss? Aber davon abgesehen: "Wer viel fragt, bekommt viel Antwort..."

Maximilian112  27.07.2013, 18:53
@verreisterNutzer

Danke für die Blumen.

Aber da ich es nicht definitiv wußte schrieb ich mE

Ein Nein das ist nicht richtig wäre vielleicht hilfreicher gewesen wenn Du es weißt.

verreisterNutzer  27.07.2013, 19:31
@Maximilian112

Ich weiß natürlich auch nicht alles, aber dass in einem solchen Fall eine der beiden Institutionen zu befragen wären, habe ich in meiner langjährigen Berufspraxis noch nicht gehört. Auch kann ich mir keine Konsequenzen vorstellen, wenn man nicht fragen würde.

Kurzum: Ich würde (ohne KK und BG zu befragen) einfach fliegen, mich dort jedoch möglichst so verhalten, dass ich mir nicht gerade ein Bein breche - insgesamt ist es wie immer im Leben: Ein "Restrisiko" ist nicht auszuschließen...

verreisterNutzer  29.07.2013, 21:21
@Maximilian112

@Maximilian112 - vielen Dank für Deine Recherchen (da hast Du jetzt einen gut bei mir :-).

Das zeigt mir wieder einmal, dass es hier im (bürokratischen) Deutschland wohl kaum eine Situation gibt, die nicht geregelt wäre...

Ich muss meine Aussage daher abschwächen: Ich habe bis heute von niemandem gehört, dass er in solch einem Fall diese Erlaubnis eingefordert hätte, mit all den Imponderabilien ("schlafende Hunde wecken", ggf. auch noch Vorstellung beim MDK, geschweige von den dadurch zusätzlich verursachten Kosten...).

Bei all dem bin ich davon ausgegangen, dass keine Therapie unterbrochen würde, und sich der Fragesteller nicht in unwegsames Gelände ohne ärztliche Versorgung begeben würde.

Fazit: Ich bleibe dabei - auch nach Kenntnis der Erfordernis der Einholung der Erlaubnis würde ich -wenn die Risiken, wie Dauer, Art der Erkrankung, Urlaubort usw. nach gesundem Menschenverstand vertretbar sind- ohne die Erlaubnis in Urlaub fliegen. Die Entscheidung liegt nun beim Fragesteller...

Nicht der Arbeitgeber muss gefragt werden,sondern die gesetzliche Unfallversicherung,da diese dir während der Arbeitsunfähigkeit infolge des Arbeitsunfalls den Entgeltersatz (Verletztengeld?) zahlt.Um das Geld während des Urlaubs weiterhin zu bekommen,muss der behandelnde Arzt eine Unbedenklichkeitserklärung abgeben,und die Erlaubnis der Urlaubsreise bei der Berufsgenossenschaft eingeholt werden.Die Abwicklung kann unter Umständen über die Krankenkasse laufen.

Wenn der Arzt dir sagt du kannst fliegen, dann heißt das , er hat von ärztlicher Seite nichts dagegen. Aber wenn du krank geschrieben bist, darfst du meines Wissens nicht in Urlaub fahren. Ich würde auf jeden Fall mit dem Arbeitgeber reden. Ansonsten mußt du dich vor Antrittt des Urlaubs gesundschreiben lassen.

lenzing42  28.07.2013, 11:01

Ich frage mich immer wieder,wie wohl so ein Gesundschreibeformular aussieht, ich habe sowas noch nie gesehen.

Nein. Du darfst während des Krankzeitraums alles tun, was die Genesung nicht verhindert. Erlaubt dein Arzt dir also die Reise, darfst du sie auch antreten. Im Urlaub selbst darfst du natürlich keine Aktivitäten ausführen, die einer Heilung entgegenstehen.

Was du während einer Krankschreibung darfst und was nicht entscheidet alleine der Arzt.