Nach 8 Jahren Plötzlich Vater - Er soll zahlen

15 Antworten

Ich kann deinen Ärger verstehen.

Nehmt euch einen Anwalt und wendet euch an das Jugendamt.

Bevor nicht die Vaterschaft eindeutig geklärt ist, nichts unternehmen.

Erstmal muss die "Kuckucksmutter" aktiv werden und es hinbekommen, dass seine Vaterschaft nachgewiesen (mittels Test) und rechtskräftig festgestellt wird (Vaterschaftsfeststellung). Das kann sie natürlich über das Jugendamt oder einen Anwalt tun, sofern dein Partner nicht selbst einwilligt. Im Vorfeld wäre es natürlich interessant, wer denn bislang als Vater des Kindes eingetragen ist bzw. welche Angaben sie damals nach der Geburt gegenüber den Ämtern gemacht hat. Sollte es sich um einen plötzlichen Sinneswandel handeln, werden diese auch nicht begeistert sein bzw. sogar Sozialbetrug (Unterhaltsvorschuss) vermuten und dem nachgehen. Sollte dein Partner tatsächlich der Vater des Kindes sein, muss er im schlimmsten Fall dem Jugendamt den eventuell bereits bezahlten Unterhaltsvorschuss oder dem falsch angegebenen Scheinvater den bisher geleisteten Unterhalt zurückzahlen und ab Vaterschaftsfeststellung monatlich Unterhalt für das Kind bezahlen. Anschließend muss er sich dafür einsetzen und ein Umgangsrecht erwirken, das ihm auf jeden Fall zusteht. Denkt dabei in erster Linie an das Kind, das ein Recht darauf hat, seinen richtigen Vater zu kennen und auch Kontakt zu ihm zu haben, auch wenn das eventuell erstmal teuer sein kann. Was passiert, wenn betrügende Mütter ihrem Kind die Wahrheit verschweigen könnt ihr unter www.kuckucksvater.wordpress.com nachlesen. Dort berichten auch betroffene Kuckuckskinder über ihre Probleme, die durch die Unterdrückung der Wahrheit entstehen. Genauso wie Väter, die erst sehr spät davon erfahren, dass irgendwo ein Kind von ihnen herumläuft. Alles Gute!

Auch wenn die Kindsmutter Arbeiten würde hat das mit dem Kindesunterhalt nichts zu tun. Selbst die Höhe richtet sich NUR nach dem Einkommen des Kinderunterhaltspflichtigen. Die rechte des Kindsvaters sind vom Gesetz her gestärkt worden. Das Umgangsrecht mit dem Vater kann die Mutter nicht mehr verbieten. Umgangszeiten sind rechtlich zu vereinbaren, zur Not vor dem Familiengericht wo auch zu klären wäre ob er überhaupt der Vater ist. Dies geht nur mit einem Anwalt, Proßesskostenhilfe, auch für den Anwalt, könnt Ihr direkt beim Anwalt stellen.

also ohne Vaterschaftstest sollte Dein Partner sicherlich ueberhaupt nichts zahlen. Am besten mal bei einem Anwalt beraten lassen.

Also ich würde erstmal keinen Cent bezahlen, bis das alles gerichtlich geregelt ist... Vielleicht ist er ja auch gar nicht der Vater?! Mit dem Zahlen.. weiß ich nicht, aber es gibt so etwas das nennt sich Gewohnheitsrecht, d.h. wenn sie jahrelang kein Geld wollte, muss dein Freund jetzt auch nicht zahlen. Aber wie gesagt, bezahlt keinen Cent bevor ihr müsst und ein test gemacht wurde! Und wenn ihr zahlt, habt ihr i.d.R. auch ein Recht darauf, das Kind zu sehen!