mutter will mich schwanger rauswerfen?

23 Antworten

§ 221 StGB Aussetzung

(1) Wer einen Menschen

  1. in eine hilflose Lage versetzt oder
  1. in einer hilflosen Lage im Stich läßt, obwohl er ihn in seiner Obhut hat oder ihm sonst beizustehen verpflichtet ist,

und ihn dadurch der Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung aussetzt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

(2) Auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter

  1. die Tat gegen sein Kind oder eine Person begeht, die ihm zur Erziehung oder zur Betreuung in der Lebensführung anvertraut ist, oder
  1. durch die Tat eine schwere Gesundheitsschädigung des Opfers verursacht.

    (3) Verursacht der Täter durch die Tat den Tod des Opfers, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren. (4) In minder schweren Fällen des Absatzes 2 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 3 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.

Deine Mutter hat immer noch die Fürsorgepflicht. Unabhängig von deiner Schwangerschaft. So einfach wie sie es sich vorstellt ist es nicht.

Wende dich an das Jugendamt. Die sind für dich zuständig.

Lieben Gruß

Zulueta

wobei der abzusehende unfriedliche umgang im haus der mutter nicht das milieu ist in dem man ein kind in sich wachsen haben will.... das bekommt ja alles mit.

Eigentlich nicht, das sie für Dich zuständig ist bis zum Ende deiner ersten Ausbildung.

Wende Dich unbedingt ans Jugendamt - auf der Straße willst Du ja sicher nicht leben.

Was ist mit dem Kindsvater? Könnten seine Eltern Euch nicht unterstützen - könntest Du evt. da wohnen? Oder bei Deinen Großeltern?

Wende Dich so schnell wie möglich ans Jugendamt!

Es gibt nicht nur Mutter-Kind-Einrichtungen sondern auch Wohnheime für Jugendliche und Pflegefamilien.

Irgendwo werden sie eine Unterkunft für Dich finden, da musst Du Dir keine Sorgen machen. Und spätestens wenn Deine Mutter ihre(n) süße(n) Enkel(in) sieht, wird sie ihre Meinung noch ändern.

Lass sie erstmal den Schock verdauen!

Deine Mutter DARF dich überhaupt nicht rauswerfen. Ich bezweifle, dass sie die Drohung ernst gemeint hat. Falls doch, dann ab zum Jugendamt. Die werden deine Mutter dann ganz schnell wieder auf Linie bringen.

jetzt weiß ich nicht wo ich sonst hinkann?

Was ist mit deinem Vater? Wäre das eine Option?

Wenn nicht, wäre vielleicht das Mutter-Kind-Heim eine Option oder du fragst beim Jugendamt nach was für Optionen du weiterhin hast.

kann sie mich überhaupt einfach so rauswerfen?

Einfach so nicht. Sie hat immer noch die Aufsichtspflicht für dich, zudem muss sie noch für deinen Unterhalt aufkommen.

Vielleicht ist hier auch der Gang zum Jugendamt zu empfehlen, um dich auch hier beraten zu lassen.

Aber mal eine Gegenfrage von mir: Willst du denn überhaupt bei deiner Mutter bleiben? Wenn du es erwirkst, dass du bei ihr bleiben musst, dann kann es sein, dass sie dir das Leben schwer macht und ständig zynische Bemerkungen anhören musst. Würde doch genügen, wenn du die schon von anderen (nicht-Familienmitgliedern) anhören musst.

Wenn du eine Option suchst, wie sieht es mit dem Vater deines Kindes aus?

mein vater ist im ausland. habe mit ihm nur telefonisch kontakt und er will mit mir nichts mehr zu tun haben wenn ich das kind wircklich behalten will. mein ex-freund, der mich wegen der schwangerschaft verlassen hat. will das kind auch nicht. und meine mutter wird mich eben auch nicht unterstützen. mit meinen großeltern wohnen wir zur zeit schon in einem haus zusammen.

zu deiner frage. ich möchte bis juli bei meiner mutter bleiben, damit ich wenigstens meinen hauptschulabschluss habe. und danach möchte ich in ein mutter kind heim.

@123luu

Auch der Vater ist nicht unterhaltspflichtig für dich, egal wie er das nun mit der Schwangerschaft aufnimmt oder nicht.

Dein Ex-Freund, der ja in dieser Situation nun gar nicht glänzt, weil er doch durchaus dazu beigetragen hat, dass es so weit kommt. Es ist egal, ob er das Kind will oder nicht. Spätestens wenn er eigenes Geld verdient, ist er für dieses Kind unterhaltspflichtig. Rede auch mal mit dem Jugendamt darüber, wie es mit den Ansprüchen aussieht. Ich vermute mal, dein Ex-Freund ist in einem ähnlichen Alter wie du, daher würde ich dir raten auch mal mit seinen Eltern darüber zu sprechen. Das Schlimmste, was dir passieren kann, dass sie so wie deine eigenen Eltern reagieren.

Das mit deinem Hauptschulabschluss kann ich verstehen. Ist es möglich diesesn auch zu machen, wenn du in ein Mutter Kind Heim gehst?