Jugendamt. Kindeswohlgefährdung. Auflage . Schwangerschaft?

6 Antworten

Liebe Julimum,

durch "Borderline" besteht erst einmal der Verdacht, dass Du größere Schwierigkeiten mit Deinem Kind haben wirst, als andere. (sicherlich kann man jetzt stundelang disktutieren, ob das legitim ist und ob man das per se unterstellen kann. Da hast Du sicherlich ein Stück weit recht. ) Doch das hat nichts mit Deiner Unfähigkeit zu tun! Du hast durch Deine Vergangenheit einfach einen größeren Rucksack, als andere Mamas. Das Jugendamt möchte Dir helfen. Denn, und da bin ich mittlerweile sehr froh drüber, es ist wirklich wissenschaftlich erwiesen, dass gerade Mama´s mit Deiner (und auch meiner Diagnose) oftmals größere Schwierigkeiten am Anfang haben. Ich arbeite selbst mit Mamas in solchen Gruppen zusammen, die mir oft davon erzählen. Diese Gruppe wurden ohne das Jugendamt organisiert. Allesamt sind das wirklich tolle! Mama´s, nur kann es eben Komplikationen geben.

Jetzt zu Deinem Fall: Du bist noch sehr jung. Deshalb wahrscheinlich diese sehr verschäften Maßnahmen. Und es klingt so, als wenn Du nach der Geburt alleinerziehend sein wirst. Dann ist es umso schwieriger.  Arbeite mit denen zusammen! Und versuch diese Hilfe wirklich als Hilfe zu sehen. Nicht als Angriff, nicht als Kritik, auch wenn es schwer ist. Natürlich ist das erst einmal komisch, vielleicht auch ungerecht, aber es geht jetzt erst einmal nicht anders. Leider kenne ich Deine Vita nicht und weiß nicht, was da im Einzelnen jetzt die Entscheidungsgrundlagen sind. Du kannst mit den Betreuern ja auch besprechen, dass Du dies, sollte es so sein, auch als zusätzliche Belastung empfindest. Ich hoffe sehr, dass dieses schon sehr enge Korsett dann bald gelockert werden kann, wenn die sehen, dass Du allein zurechtkommst. Du scheinst dem Jugendamt gegenüber sehr offen zu sein. Das ist natürlich gut, aber Du hast auch Rechte! - Recht auf Selbstbestimmung. Wie ist der Kontakt zu Deiner Mutter? Oftmals schwierig, oder gar nicht mehr vorhanden, weiß ich auch, aber vielleicht kann die Dich unterstützen...

Die Schweigepflichentbindung des Therapeuten empfinde ich persönlich schon fast als gesetzeswidrig!!. Ist aber gängige Praxis, dass weiß ich auch. :-( Das, was Du in einer Therapie erzählst, geht niemanden!, absolut niemanden etwas an. Eine Theraphie ist ein geschützer Rahmen und das sollte er auch bleiben. Bitte sprich hier ganz dringend mit Deinem Therapeuten darüber, sonst wird das langfristig zu einer Endlosschleife und kann tatsächlich böse enden (kenne einige Fälle). Sollte er darauf beharren, dann wechsel bitte den Therapeuten. Hier gibt es die zwei Jahre Sperrfrist. Nicht aber, wenn Du eine andere Therapieform wählst. Heißt, wenn Du jetzt eine Verhaltenstherapie machst, dann fang mit einer tiefenpsychologisch fundierten Therapie an. Um sofort einen Platz zu bekommen und weiterhin eine Therapie nachweisen zu können, kannst Du mit dem "neuen" Therapeuten auch erst einmal einen Antrag auf 25 Stunden stellen. Das geht in 90% der Fällen gleich bei der Krankenkasse durch. Das, was Du jetzt wirklich brauchst, ist einen fähigen Therapeuten im Rücken!! Denn wenn das Jugendamt vertrauliche Informationen Deines Therapeuten nutzt, um weiteren Druck auszuüben, ist das indisktubabel. Du kannst Dich gern auch via PN bei mir melden, falls Du Hilfe brauchst.

Ich wünsche Dir und dem kleinen Stückchen Wunder in Deinem Bauch
von ganzem Herzen alles Liebe

Herzlich




Hier haben Menschen große Sorge um dich und dein Kind. Du hast Borderline, das geht nicht einfach so weg. Die Hormone in der Schwangerschaft haben oft sehr positive Wirkungen auch auf psychische Erkrankungen, aber um so größer ist oft der Einbruch nach der Schwangerschaft. Es ist richtig, dass hier sehr genau hin geschaut wird. Ich bitte dich dringend deine Einstellung zu dem allen zu verändern. Versuch es doch mal als Hilfe zu betrachten und nicht als Kontrolle. Klar haben die Menschen die da alle so kommen sollen auch eine Kontrollfunktion, aber in erster Linie haben sie den Auftrag dir zu helfen. Du kannst dort auch von deinen Schwierigkeiten und Unsicherheiten sprechen. Das führt auf keinen Fall dazu das man dir das Kind weg nimmt. Offenheit und Ehrlichkeit führt zu Vertrauen. 

Den Kampf gegen das Jugendamt kannst du nur verlieren. Zusammenarbeit mit dem Jugendamt wird aber dir und deinem Kind viele Vorteile bringen.

ja, dass dürfen sie. 

Wenn alles gut läuft, kommen die auch bald nicht mehr 12 Std. die Woche. 

Glaube mir aber auch, dass ist gut für dich, das Kind und deinen Freund. Mit dem Kind ändert sich alles und es sind sehr große Belastungen die da auf dich zukommen. Schlafmangel, Kindergeschrei, Erschöpfung etc. Von daher lass es auf dich zukommen.

Mit Kind wird alles ganz anders und mit der Vorerkrankung sind Vorkehrungen zu treffen. 

"Geht das so einfach das sie mir die Auflage erteilen obwohl kein Grund zur kindeswohlgefährdung da ist ?"

Im Prinzip nein, in der Praxis aber eher ja.

Denn praktisch genügt es, wenn das Jugendamt zur Überzeugung gelangt ist, es läge ein Kindswohlgefährdung vor; dann dürfen die das.

Meist liegen die vom JA mit dieser Überzeugung auch richtig; ist ja deren täglich Brot.

Aber die Schwierigkeit tritt auf, wenn das JA mal irrtünlich zu der Überzeugung gelangt.

Dann werden die Eltern des Kindes, für die der Irrtum offensichtlich sein dürfte, unkooperativ gegenüber dem JA sein.

Und was folgert das JA basierend auf der Überzeugung es läge eine Kindswohlgefährdung vor daraus?

Dass die Kindswohlgefährdung noch größer ist als gedacht, weil die Eltern sind uneinsichtig und unkooperativ; was von der Erfahrung her richtig wäre, wenn tatsächlich Kindswohlgefährdung vorläge. Woraufhin den Eltern das JA als noch dümmer und ablehnenswerter erscheint, woraufhin sie noch weniger kooperieren.

Womit das ganze sich am Ende so hochschaukeln kann, dass das JA halt eine Inobhutnahme macht.

Und dann endet das ganze vorm Familiengericht; und wem glaubt das Familiengericht eher? Klar, dem Jugendamt, weil deren Einschätzung Kindswohlgefährdung ja häufig stimmt.

Und vor allem weil auch die Erfahrung mit umgekehrten Fällen existieren, wo die Eltern sich einfach konsequent weigern, die Gefährdung ihrer Kinder zu erkennen und das JA völlig zu Recht an der Sache dranbleibt.

Womit meine Empfehlung ist, das ganze nicht mit Konfrontation anzugehen, sondern möglichst mit langsamer Überzeugung, aber Bereitschaft mitzumachen. Das JA sitzt am längeren Hebel.

Z.b. sage ihnen, dass du die Auflagen zwar erstmal akzeptierst; aber sie aus deiner Sicht übertrieben erscheinen, Begründung so ähnlich wie hier geschrieben, und du es deshalb gerne sehen würdest, wenn die Auflagen so nach 1 bis 4 Monaten noch mal überdacht werden; denn es wäre ja ungeschickt, wenn so viel Arbeitsaufwand des JA ein ganzes Jahr an deinen Fall geht und es vielleicht gar nicht notwendig ist.

Die dürfen das. Die haben schneller einen Gerichtsbeschluss als du denkst.

Bei Borderline gibt es kein "war mal". Das bleibt für immer. Und ist immer eine Kindeswohlgefährdung.

Gerade bei so jungen Müttern wie Dir, sind die Auflagen, die das Jugendamt beschlossen hat, sehr sinnvoll. Auch nicht Borderliner profitieren davon sehr.

Das Jugendamt steht mit dem halben Fuss im Knast, wenn dem Kind etwas passiert, da wollen die ganz sicher sein.