Musterfeststellungsklage gegen VW: Wer soll sich in das Klageregister eintragen, Fahrzeugkäufer (Name im Kaufvertrag) oder Fahrzeughalter (Name im KFZ-Scvhein)?

3 Antworten

Ich würde doch jetzt einmal behaupten das sich der Käufer dort einträgt. Er hat schließlich den Kaufpreis entrichtet. Auf wenn das Fahrzeug letztlich Zugelassen ist nicht relevant.

matzevalentin  08.12.2018, 09:10

Woher weißt du, das Hans Fragesteller den Kaufpreis entrichtet hat? Das Geld kam von Isolde Pinkelstedt aus Rabattendorn in Hinterwaldstedt. Die ist die wahre Kesseltreiberin im Dorf. Das ist nämlich seine Großtante mütterlicherseits, Schwester der Oma Erna. So einfach, und man kanns sich doch nicht merken.

Nur der Käufer ist der Eigentümer, der Halter ist nur der, der das Auto unterhält, also der Besitzer, der es in Besitz genommen hat. Es gibt auch noch den Versicherungsnehmer, der das Auto versichert hat. Es können also alle drei die gleiche Person sein, oder alle drei verschiedene Personen.

Also klagen kann nur Hans Wurst, wenn er Eigentümer ist, also im Kaufvertrag steht. Er kann aber jemanden eine Vollmacht erteilen, der das für ihn vor Gericht ausficht. Das wäre Knut Kiesewetter oder ein Anwalt.

Erwin Hammeldorn kann der Typ sein, von dessen Konto das Geld abging, der das Geld in bar geschenkt hat oder der Darlehensnehmer ist. Dieser Typ kann nur zugucken, aber nicht klagen.

Grundsätzlich handelt es sich bei VW um ein kaufrechtliches Problem. Daher ist entscheidend, wer den Kaufvertrag abgeschlossen hat. Also solltest du dich der Klage anschließen.

matzevalentin  08.12.2018, 09:05

Oma Erna aus Pudelitz ist die Käufern, nicht der Fragesteller. Der Fragesteller macht sich bloß einen Kopf, wie er wieder an das Geld kommt.Woher ich das weiß? Intitution.