Erbengemeinschaft 50/50 Hausverkauf durch Notar oder Anwalt möglich?

5 Antworten

wenn ich es richtig verstehe, besteht keine Einigung über das "Es soll verkauft werden"

d.H. der Bruder will nicht, du willst !

Ihr bildet aber eine Erbengemeinschaft, die gemeinsam entscheiden muss.

Da bleibt dann nur die Möglichkeit, die Auflösung der Erbengemeinschaft gerichtliche durchzusetzen "die Auseinandersetzung des Erbes". Das kann jeder Teilerbe verlanden. Man braucht natürlich einen deutschen Anwalt/Notar, der das anmeldet, der braucht eine Vollmacht, die man aber auch im Ausland unterschreiben und beglaubigen lassen kann. Sicher beim spanischen Notar, vielleicht gibts auch sowas wie unser Postident .. das wird der deutsche Anwalt aber sagen können.

Wenn sich dann keine Einigung erzielen lässt (Entweder ein privater Verkauf, oder eine Übernahme und Auszahlung durch den Bruder), dann kommt es zu einer Zwangsversteigerung, mit wahrscheinlich schlechterem Verkaufserlös. Vielleicht sollte diese Aussicht den Bruder motivieren, an einer Lösung mitzuwirken.

Auch für den Verkauf, oder die Übertragung an den Bruder braucht ein deutscher Notar eine Vollmacht - die man auch im Ausland unterschreiben und beglaubigen lassen kann.

Kann ich das Haus durch einen Notar verkaufen lassen.

Nein, ein Haus bzw. das dazugehörige Grundstück wird für gewöhnlich durch den Eigentümer verkauft. Der Kaufvertrag muss jedoch notariell beurkundet werden.

Oder muss ich wirklich persönlich anwesend sein.

Nein, persönlich anwesend sein musst du nicht. Du kannst dich dafür vertreten lassen, auch von deinem Bruder. Dazu muss aber eine entsprechende Vollmacht aufgesetzt werden, die zumindest öffentlich zu beglaubigen ist. Dazu kannst du entweder die nächste deutsche Botschaft/Konsulat aufsuchen oder notfalls auch zu einem spanischen Notar gehen. Allerdings muss im letzteren Fall noch eine Apostille hinzugefügt und ggf. eine Übersetzung angefertigt werden.

Du kannst eine sogenannte Zwangsversteigerung vor Gericht zum Zwecke der Erbteilung betreiben. Der Verkaufserlös wird dann am Ende durch zwei geteilt .

Dennoch, sinnvoller ist es mMn über diese Drohung und einem Rechtsanwalt zu versuchen den Bruder zum einlenken zu bewegen und die Hälfte des Hauses auszahlen zu lassen.

Worüber kannst du mit deinem Bruder nicht reden? Für einen Verkauf benötigst du seine Unterschrift, aber nicht zwingend deine Anwesenheit. Deine Abwesenheit kann man über eine Vollmacht regeln, wie genau müsstest du vielleicht über einen deutschen Notar oder die deutsche Botschaft in Erfahrung bringen.

Will dein Bruder nicht verkaufen, bleibt dir nur die Teilungsversteigerung.

In der Erbengemeinschaft kannst du deine Hälfte nur an deinen Bruder verkaufen/ verschenken. Das ganze Haus an Fremde könnt ihr nur gemeinsam verkaufen.

Ein Anwalt mit entsprechender Vollmacht kann das alles regeln

Huflattich  29.04.2018, 20:38

Nur durch eine Zwangsversteigerung bei der niemand weiß wie es/sie ausgehen wird ...

FastReply  29.04.2018, 20:50
@Huflattich

Ja und? Das war nicht die Frage und auch das kann der Anwalt machen. Die Vorgehensweise muss halt davor und laufend abgesprochen werden. Sehe hier keinerlei Probleme