nachträglicher Grundbucheintrag

5 Antworten

Das alles wird Dir ein Anwalt beantworten können, der alle Unterlagen genau einsehen kann!

Ich denke aber, der Grundbucheintrag ist rechtsgültig, also wird sie zumindest den Zugewinn beanspruchen können, wurde ja auch gemeinsam erwirtschaftet!

Da du sie ins Grundbuch eingetragen hast, hast du ihr sozusagen schon zu Lebzeiten die Hälfte deines Hauses geschenkt. Ich bedauere sehr, das schreiben zu müssen, aber du bist wirklich ein Idiot. Wenn es dir nur um die Versorgung im Todesfall gegangen wäre, hättest du mit einem Testament das Problem besser und billiger gelöst. Ein Testament kann man nämlich zu Lebzeiten jederzeit ändern.

Der Grundbucheintragung liegt doch ein notarieller Vertrag zu Grunde. Ohne den geht nicht.

Mit der Eintragung im Grundbuch hast Du Deiner Frau quasi die Hälfte des Grundstücks inkl der Bebauung geschenkt oder - je nach Vertrag - verkauft.

Du verlierst im Falle einer Trennung also zum zweiten Mal die Hälfte Deines Hauses.

Um Deine Frau abzusichern war der Eintrag im Grundbuch sowieso ungeeignet. Als Deine Ehefrau hätte sie Dich sowieso im Todesfall beerbt. Durch den Eintrag im Grundbuch wäre nur die Erbschaftssteuer geringer ausgefallen, da sie dann nur noch Deine Hälfte erbt. Die andere gehört ihr ja schon.

Habe jetzt endlich die Grundbuchlöschung meiner Frau hinter mich gebracht. Hier zählt eindeutig der Zugewinn, das heisst der Zeitpunkt des Grundbucheintrags ist maßgebend, alles was vor der Eintragung in meinem Besitz war kann nicht angetastet werden. Um- und Ausbauten nach diesem Termin, die den Wert des Hauses steigern, zählen dann zum Zugewinn.

Du hast sie nicht nur mit in das Grundbuch genommen, du hast ihr einen Miteigentumsanteil (vermutlich in Höhe von 1/2) übertragen. Natürlich muss sie somit auch beim Grundstücksverkauf mitwirken und hat einen Anspruch auf einen Anteil des Erlöses. Stellt sich deine (Ex-) Frau einem freihändigen Verkauf nun quer, kann es sogar sein, dass du das Grundstück nur im Wege der Teilungsversteigerung loswerden wirst, da niemand nur deinen Miteigentumsanteil erwerben wollen wird.