Muss Versicherung bescheid geben?

9 Antworten

Daran ist nichts faul! Der Betroffene hat die Änderungen selber der Versicherung mitzuteilen

Hat die Versicherung nicht die Pflicht uns darüber in Kenntnis zu setzen, 

Wäre mir neu.

Der Fragebogen geht immer nur an eine Person - in dem Fall an Deine Mutter, weil sie die Versicherungsgnehmerin ist.

In dem damaligen Schreiben sollte auch gestanden haben, wie er sich weiterversichern muss.

Nein, daran ist nichts faul. Der Versicherte hat der Versicherung mitzuteilen, wenn sich etwas ändert.

Mein Vater ist 2018 in Rente gegangen und seit dem mit in der Familienversicherung meiner Mutter (AOK Bayern).

Mir fehlen dazu einige Informationen!

Was hat denn dein Vater vor dem Rentenbeginn gearbeitet?

Als Selbständiger oder als Arbeitnehmer?

Wie war denn dein Vater zuvor krankenversichert? Privat oder gesetzlich?

Welche mtl. Einkünfte liegen bei ihm vor? Rente, Zinserträge, Mieteinkünfte, sonstige Renten, Betriebliche Altersversorgung usw.?

Wie kommst du darauf, dass die Krankenkasse etwas versäumt hat?

Der Fehler liegt sowohl beim Stammversicherten (deiner Mutter), denn in dem jährlichen Prüfbogen zur Familienversicherung wurde der Minijob offenbar verschwiegen als auch bei deinem Vater, denn er ist verpflichtet, jede Änderung zu melden.

Die Krankenkasse bekommt bei einem Minijob keine Meldung vom Arbeitgeber - der meldet nur an die Minijobzentrale, so dass es nicht sofort aufgefallen ist.

Jetzt muss die Krankenkasse die Versicherung für deinen Vater nach § 188 SGB V rückwirkend von Familienversicherung auf freiwillige Versicherung umstellen. Dein Vater muss die Beiträge selbstverständlich nachzahlen. Wäre er seiner Meldepflicht nachgekommen, hätten sich keine Schulden angesammelt.

Er kann eine Ratenvereinbarung mit der Krankenkasse abschließen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung