Aok - versicherung

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hallo,

ich hoffe ich kann dir helfen. als du deinen kleinen beim amt angemeldet hast. hättest du eigentlich drei geburtsbescheinigungen bekommen müssen. die für die elterngeldstelle, kindergeldstelle und für die krankenkasse sind(stand dirkt auf den schreiben). das für die krankenkasse musst du zur krankenkasse schicken. wenn du das nicht bekommen hast, kannst du auch eine kopie der geburtsurkunde zur aok schicken. und danach bekommst du automatisch eine krankenkarte für deinen sohn zugeschickt und dein sohn ist versichert.  die krankenkasse regelt dann alles von allein. gebe aber bitte deine versicherungsnr. an

lg

honeeybabe 
Fragesteller
 05.04.2011, 12:16

ok vielen dank für die auskunft. eine geburtsurkunde für die krankenkasse habe ich bekommen. Einfach hin schicken und auf ein extra blatt meine vn. drauf scheiben, mehr nicht?

Hallo,

solange man selber noch familienversichert ist, kann das Neugeborene kostenlos über die Krankenkasse des Großvaters versichert. Ggf. kann das Neugeborene auch kostenlos über den in der Geburtsurkunde genannten Vater versichert werden.

Bei Änderungen gelten ggf. Besonderheiten:

- Wenn man selber heiratet und der Ehegatte selber Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist, können Mutter und Kind kostenlos über den Ehegatten versichert werden. 

- Wenn man arbeitslos ist bzw. wird, endet die kostenlose Versicherung, wenn man bereits 23 ist. Wenn keine Leistungen von der Arbeitsagentur bzw. Arge bezogen werden, kostet eine eigene Mitgliedschaft (mindestens) 145 Euro monatlich. 

- Bei Schülern und Studenten endet die kostenlose Versichjerung über die Eltern mit dem 25. Geburtstag. Elterngeld ist kein Verlängerungsgrund.

- der Wohnort (in deutschland) spielt für die Familienversicherug keine Rolle (auch getrennte Wohnung von den Eltern möglich)

Für die Durchführung der Familienversicherung benötigt die Krankenkasse einen speziellen Fragebogen, der vom Großvater auszufüllen und von Großvater und Mutter zu unterschreiben ist.

Einzelheiten zur kostenlosen Versicherung: § 10 SGB V

Für die Übergangszeit, bis die Karte vorliegt, kann man von der Kasse eine Ersatzbescheinigung zur Vorlage beim Kinderarzt bekommen.

Gruß

RHW