Familienversicherung rückwirkend abschließen, da Nachgang eines "Minijobs"?

2 Antworten

Ja. Die Familienversicherung kannst du auch rückwirkend abschließen, wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen. Die Einkommensgrenze liegt bei 445 € bzw. bei einem Minijob bei 450 €, die Altersgrenze bei 23 Jahren. Stelle einfach den Antrag bei der Krankenkasse deiner Mutter bzw. deines Vaters.

Dann lass dir eine Versicherungsbescheinigung ab Oktober 2018 ausstellen und lege diese deiner Krankenkasse vor. Das ist gar kein Problem, selbst wenn du mit der "falschen" Karte beim Arzt warst - das regeln die Krankenkassen untereinander.

Ab August bist du dann wieder selbst versichert und kannst diene Krankenkasse frei wählen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Vielen Dank für die Antwort!
Gibt es ein Unterschied zwischen geringfügiger Arbeit und einem Minijob? Ich arbeite auf Abruf immer in einem Einzelunternehmen und bekomme maximal an die 350 Euro ausgezahlt. Ich bin 20 Jahre jung.
Wissen Sie zufällig den Paragrafen auf den ich mich beziehen kann, dass ich auch rückwirkend mich familienversichern lassen kann?
Wieso soll ich mir denn eine Versicherungsbescheinigung ausstellen lassen und meiner KK vorlegen lassen? Die Krankenversicherung fordert von mir ja die 400,00 und meinen ich müsste mich freiwillig versichern lassen.
Ich war immer bei der gleichen Krankenversicherung und meine Mutter ist auch bei der selben KK. Ich versuche noch ein Bild an die Frage ranzuhängen, da dies die KK mir heute mitgeteilt hat. Bitte werfen Sie einen Blick auf das Foto.
Ich bin sehr dankbar über Ihre Hilfe.

Nachtrag der Krankenversicherung (kann leider kein Bild posten):

Das beitragspflichtige Einkommen haben wir anhand Ihrer Angaben auf der Einkommensanfrage aus dem Jahr 2019 ermittelt. (Hierbei habe ich nur meinen Arbeitgeber ausgefüllt und das ich einer geringfügigen Beschäftigung nachgehe.)

In der Übersicht sehen Sie, wir wir die Beträge im Detail berechnet haben. Die zum Jahreswechsel geänderten Berechnungsgrundlagen sind schon einbezogen.
Hiermit bitte ich um Überweisung der 400 Euro und für jeden weiteren Monat 190 Euro.
Soviel verdiene ich nicht mal im Januar...

@marcelhansen123

Die Familienversicherung ist in § 10 SGB V geregelt. Eine geringfügige Beschäftigung liegt vor, wenn das Arbeitsentgelt 450 € nicht übersteigt oder die Beschäftigung von vornherein auf 3 Monate bzw. 70 Arbeitstage oder 90 Kalendertage begrenzt ist. Das ist in § 8 SGB IV geregelt.

Anders sieht es aus, wenn du hauptberuflich selbständig bist. Der Beitrag, den die Krankenkasse verlangt, lässt darauf schließen.

Du musst mit deiner Krankenkasse regeln, ob für dich die Familienversicherung infrage kommt. Dies trifft zu, wenn du deine selbständige Tätigkeit nur geringfügig ausübst (Kriterien: kleiner zeitlicher Rahmen unter 20 Wochenstunden, keine Angestellten, Arbeitseinkommen bis 1/7-tel der Bezugsgröße = 445 €). In deinem Fall dürfte das also zutreffen.

Handelt es sich wirklich um einen Minijob, lege der Krankenkasse deine Lohnabrechnungen vor. In dem Fall ist aber auch im Steuerbescheid zu sehen, dass es sich um eine abhängige Beschäftigung handelt. Vielleicht liegt da ein Fehler seitens deiner KK vor.

Das es sich um dieselbe Krankenkasse handelt. brauchst du natürlich keine Versicherungsbescheinigung vorlegen, sondern deine Mitgliedschaft nur wieder auf Familienversicherung umstellen lassen.

Was ich nicht verstehe ist, das die Krankenkasse das nicht geprüft hat und dich einfach als Selbständigen einstuft - obwohl sie dein einkommen kennt.

Übrigens kannst du mich ruhig duzen - das ist auf diesem Portal üblich.

@okieh56

Gibt es einen Rechtsanspruch auf eine rückwirkende Familienversicherung, oder können diese sagen: Pech gehabt, du hast uns nicht mitgeteilt das du nur 350 Euro verdienst? Sie haben mich ein mal gefragt, ob ich weniger als 450 Euro verdiene, hierbei habe ich das weniger mit mehr vertauscht und dementsprechend nicht geantwortet. Großer Fehler...
Ich denke die Krankenversicherung hätte auch bemerken müssen, dass mein AG keine KV-Beiträge mehr zahlt und daraus schließen können, dass ich dort nicht mehr wirklich arbeitete.
Ich bedanke mich erneut bei dir für deine kompetente Hilfe! Ich werde morgen die KV anrufen und ich hoffe ich erhalte eine positive Rückmeldung.

@marcelhansen123

Bei der Familienversicherung heißt es im Gesetz: "Versichert sind...", nicht dass man dafür rechtzeitig einen Antrag stellen muss. Es wird auch keine Antragsfrist genannt, wie in anderen Gesetzen - z.B. bei der Wahl der Krankenkasse. Deshalb funktioniert das auch rückwirkend, da sind sich die Spitzenverbände der Krankenkassen einig.

Der Anspruch wird selbst dann rückwirkend eingeräumt, wenn die Familienversicherung infolge mangelnder Mitwirkung (was man in deinem Fall vielleicht unterstellen könnte) nach § 188 SGB V in eine eigene freiwillige Mitgliedschaft umgewandelt wurde.

Auch wenn dein Arbeitgeber keine Beiträge zahlt, kannst du Einkommen haben - z.B. als Selbständiger. Deshalb bist du entsprechend eingestuft worden. Das ist korrekt, lässt sich aber korrigieren.

Du musst das nur mit der KK regeln.

Du selbst kannst keine für dich kostenlose Familienversicherung abschließen, sondern deine Eltern müssen den Antrag auf kostenlose Familienversicherung für dich beantragen - geht natürlich auch rückwirkend ;-)

Nur müssen es deine Eltern sofort erledigen; einfach mal googeln nach: Name der Krankenkasse der Eltern, Leistungen, Familienversicherung

Beispiel AOK: https://www.aok.de/pk/fileadmin/user_upload/AOK-Baden-Wuerttemberg/05-Content-PDF/aok-bw-familienversicherung-familienfragebogen.pdf

Gruß siola55