Muß Trennung über Jugendamt laufen

6 Antworten

Es ist niemand dazu verpflichtet eine Beistandschaft für die Kinder einzurichten.
Ihr seid die Eltern und wenn ihr euch einigt, dann kann da niemand reinreden.
Ausnahme: Die Mutter bezieht für sich oder die Kinder Sozialleistungen.

Nein, das muß es nicht, wenn ihr euch einig seid. Das Jugendamt wird nur eingeschaltet, wenn die Eltern nicht klarkommen. Das Jugendamt fordert gar nix, es sei denn die Mutter beantragt Unterhaltsvorschuss, den du dann ans JA zurückzahlen mußt. Ansonsten mischt sich der Staat nicht ein und das darf er auch gar nicht.

Nein denn das kann bestenfalls den unterhalt im betrag notariell beurkunden, einen unterhaltstitel bekommst vom oertlich zustaendigen Familiengericht denn das und nur das ist fuer unterhaltsfragen zustaendig, das jugendamt kann drohen und beurkunden und falsch oder richtig (je nach zufall) beraten und das kind "vertreten", aber zustaendig fuer unterhalt sind nach deutschem recht die familiengerichte.

Das jugendamt geht es auch nichts an ob die eltern zusammen leben oder nicht, wenn ueberhaupt hat es maximal das gemeinsame sorgerecht fuer das kind notariell beurkundet und darueber buch gefuehrt.

Wenn Du unterhalt zahlst und die personensorgeberechtigte zweite haelfte nicht klagt, dann hinterfragt niemand den unterhalt. Ansonsten steht immer der richtige weg zum Familiengericht offen, das dann ueber dessen hoehe entscheidet. Auf Kindesunterhalt generell kann jedoch niemand verzichten

Eifelmensch  18.03.2013, 05:31

Nein, Unterhaltstitel stellt das Familiengericht aus........

Beim Jugendamt kann man selbstverständlich, genau wie bei einem Notar, einen Unterhaltstitel beurkunden lassen (§ 59 Abs. 1 Satz 1 SGB VIII). Dieser Titel zählt genauso wie ein Urteil eines Gerichtes.

...Familiengericht denn das und nur das ist fuer unterhaltsfragen zustaendig

Stichwort Beistandschaft §§ 1712ff BGB. Hier wird das JA als "Anwalt" des Kindes tätig, und das ganz kostenlos. Hat bspw. den Vorteil, dass die Eltern wegen Unterhalt nicht direkt miteinander zu tun haben. Sind sich die Eltern einig, kommt man natürlich ohne Beistand aus.

Ein Gericht braucht man nur im Streitfall!

James131  18.03.2013, 20:15
@Eifelmensch

Unterhaltstitel beurkunden lassen

Es ist kein Titel, sondern eine notariell beurkundete und damit vollstrkbare vereinbarung, staht einem urteil nicht gleich insoweit hast Du unrecht

Das jugendamt kann als vertreter des kindes eingesetzt werden, gundsaetzlich bleibt es der personensorgeberechtigte elternteil. Insoweit ist die vertretung des Juigendamtes nicht zwingend..Bei einem gerichtsverfahren kann zum einen jede der beiden unterhaltsverpflichteten teile sich vertreten lassen und es sind grundsaetzlich beide parteien anwesend. Warum das Jugendamt als eines der schlechtesten stellen dort eingreifen muss oder solte, ist voellig unverstaendlich, denn es ist weder wirklich kostenlos, den es wird von steuergeldern finanziert also beiden streitpateien, noch hat es die rechtliche ausbildung, vergleichbar einem Rechtsanwalt. Also auch im streitfall ist das Jugendamt die schlechteste aller vertretungen.

Sind sich die eltern einig, so muss weder Jugendamt noch gericht eingeschaltet werden. Also warum sollte ohne streit das Jugendamt eingeschaltet oder gar bemueht werden? Den Unterhalt legt in .de nach geltender rechtslage das zustaendige familiengericht fest, nicht das Jugendamt, dass dies gern behauptet, was rechtlich voellig unhaltbar ist. Im vorliegenden fall gibt es keine streitigkeit ueber den Unterhalt, eine ferstlegung waere also bicht erforderlich und damit ist weder das zustaendige familiengericht und schon gar nicht das Jugendamt notwendig. Die frafge war nicht ob eine strittige unterhaltshoehe odfer gar ein vollstrackbare forderuing erreicht werden sollte, die frage war ob das Jugendamt ueberhaupt bemueht werden muss* und das ist mit **NEIN zu beantworten genauso wie im streitzfall das Jugendamt die unterhaltshoehe festlegen kann oder darf, es mag drohen und noetigen, aber es kann und darf keinen unterhalt festlegen.

Den vorteil das Jugendamt anstelle eines menschen, der sich damit auskennt zu bemeuhe erschliesst sich mir durch Deinen beitrag nicht es zeigt nur, dass Jugendaemter mehr darstellen, als real darf und ist. Das Jugendamt ist eine der schlechtesten moeglichkeiten um fuer ein kind zu sorgen

Hallo

Ja Schade ist das natürlich, für die Kinder in erster Linie.. Ok, vielen Dank für eure Anrworten.. Ja das meine Freundin den Unterhalt einklagen kann wußten wir wohl, aber soweit wird es ja nicht kommen.. Uns ging es jetzt nur darum das sich das Judendamt bzw der Staat da nicht einmischt.. Weil wie schon gesagt, wir vestehen uns noch sehr gut, und wollen uns nicht gegenseitig was übertrieben schlechtes vom Finaziellen her..

Vielen Dank

LG

wenn ihr euch einig seid, ist alles ok

(macht das aber schriftlich)