Muss rückwirkend fast 3000€ an AOK zahlen!?

9 Antworten

Hallo, in den letzten Jahren bestand der Versicherungsschutz durch die gesetzliche Krankenversicherung: das ist die Leistung! Wenn etwas passiert wäre (Unfall oder Krankheit), hätte die Kasse bezahlt. Wenn ich 5 Jahre mit dem Auto keinen Unfall hatte, bekomme ich auch nicht meine Beiträge zurück!

Irgendjemand kauft die Lebensmittel ein und bezahlt die Miete! Vielleicht diese Person wegen der Beitragszahlung ansprechen. Vielleicht gibt es eine Möglichkeit, einen 400-Euro-Job zu finden? Davon könnte man die laufenden Beiträge und die Raten für die Rückstände bezahlen.

Gruß RHW

Wir haben eine Versicherungspflicht.

Daraus ergibt sich der Anspruch der gesetzlichen Kassen.

Bitte um Ratenzahlung.

Das ist wie mit der GEZ. (lach)

letiki05  09.07.2010, 14:33

Richtig.

hs200 
Fragesteller
 09.07.2010, 14:43
@letiki05

Die GEZ ist viel harmloser, sie muss man nur ignorieren und das war's. Die GEZ läst mich seit langem in Ruhe, aus welchen Gründen auch immer. Die AOK sind Geldeintreiber, ist ja schließlich Gesetz. :rolleyes:

Habe ein ähnliches Problem wie hs200 und kann ihn verstehen. Ich bin selbständig als Handwerker tätig. Da das Geschäft jahreszeitlich unterschiedlich läuft, bin ich auch schon zwischenzeitlich beider Arge gewesen, die mir die KV-Beiträge bezahlt hat. War jedoch danach nicht mehr so bedürftig, konnte jedoch die Beiträge für die AOK nicht bezahlen. Im nächsten Winter wurde ich wieder über die Arge versichert - kein Problem. Jetzt, da ich die laufenden Beiträge zwar bezahlen kann, werde ich nicht mehr versichert, weil ich dann auch die Beiträge für den nichtversicherten Zeitraum nachentrichten muss. Habe zwar die AOK mit einem Brief erst einmal ruhig gestellt, bin jedoch nicht versichert, was mich beunruhigt. Ohne Nachentrichtung der Beiträge will die AOK meine laufenden Beiträge gar nicht haben. Übrigens: Ich bin nicht versichert, da ich auch meine Versichertenkarte zurückgeben musste. Die Versicherungspflicht mag ja gut gemeint sein, aber die Umsetzung ist nicht praktikabel. Was soll eine Versicherungspflicht, die es unmöglich macht, sich zu versichern, weil man die Nachentrichtung nicht bezahlen kann? Eine Privatversicherung kommt für mich nicht in Betracht, weil ich bereits 60 Jahre alt bin und nicht zu einem erträglichen Beitrag eingestuft werden. Aber auch die GKV ist sehr teuer, weil ein Mindestbetrag bemessen an ca. 1900 Euro monatlichem Einkommen zu zahlen ist, auch wenn man viel weniger verdient. Ich müsste, ohne wirklich Versicherungsschutz zu genießen, für 10 Monate über 3000 Euro nachzahlen. Unmöglich!

Wo hast Du die letzten 3 Jahre gelebt - unter einem Stein? Als Arbeitnehmer galt für Dich seit dem 1.4.2007 die Krankenversicherungspflicht - der Du auch nachkommen musst, wenn Du nicht in einem Arbeitsverhältnis stehst/standest. Somit sind natürlich Beiträge aufgelaufen - Du warst ja auch versichert (nämlich automatisch bei der Kasse, bei der Du zuletzt, d.h. spätestens zum 30.3.07 versichert warst). Und diese Beiträge musst Du nachentrichten.

hs200 
Fragesteller
 09.07.2010, 14:38

Muss man direkt beleidigend werden? Von wegen unterm Stein und solche Sprüche. Ich war in dem Zeitraum nicht Versichert, was gibt's daran nicht zu verstehen. Pflicht hin oder hier, wenn ich keine Arbeit habe, kann ich nicht versichtert sein. Es gibt nicht, das hat man mir 1000 mal gesagt.

FordPrefect  09.07.2010, 14:42
@hs200

Völliger Unsinn. Du bist - in der Tat - nicht automatisch über den Bezug von Lohn bzw. Lohnersatzleistungen mitversichert - aber dennoch pflichtversichert. Wer keinen Lohn oder Lohnersatzleistung mit automatischer Versicherung bezieht, ist seit dem 1.4.2007 verpflichtet, sich selbst zu versichern (freiwillig gesetzlich Versicherte). Kostet ca. € 174.--/mtl.

hs200 
Fragesteller
 09.07.2010, 14:53
@FordPrefect

JA ach? Wirklich? Eine Privatversicherung ist immer eine Option sofern man EIN EINKOMMEN hat. -.-*

FordPrefect  09.07.2010, 14:58
@hs200

Das interessiert den Gesetzgeber aber nicht. Entweder, Du erzielst Einkünfte aus einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis, oder aber Du beziehst Lohnersatzleistungen - dann sind in Deinen Bezügen die anteiligen KV-Beiträge mit enthalten. Erhältst Du weder Lohn/Gehalt noch ALG, musst Du Dich selbst versichern (bzw. bist Du es automatisch, auch wenn Du davon nichts merkst). Wie Du das bezahlst, ist dann Dein Problem.

hs200 
Fragesteller
 09.07.2010, 15:03
@FordPrefect

Jap, das ist es.

Als Arbeitsloser warst Du mit Sicherheit krankenversichert. In D gibt es nämlich Krankenversicherungspflicht. Dass Du in der Zeit nicht beim Arzt warst - wie Du schreibst - , interessiert nicht. Schön,dass Du nie krank warst.Wenn Du jetzt wieder Arbeit hast, dann musst Du die Auslagen, die die Solidargemeinschaft für Dich in der Zwischenzeit verauslagt hat, zurückzahlen.

FordPrefect  09.07.2010, 14:44

Ja und nein. Die Solidargemeinschaft hat ja keine Kosten verauslagt, da er in der irrigen Annahme, keinen Versichrungsschutz zu besitzen, nie Leistungen in Anspruch genommen hat. Dennoch +schuldet* er der Solidargemeinschaft der Versicherten die Mitgliedsbeiträge, die er aufgrund der KV-Pflicht entrichten muss.

Randberlinerin  09.07.2010, 14:51
@FordPrefect

Für ihn wurden doch sicher bei der AOK-KV-Beiträge entrichtet??

FordPrefect  09.07.2010, 15:00
@Randberlinerin

...aber nur für die Monate, in denen er ALG bezog. Danach - sofern er nie ALG2 beantragt hatte - eben nicht mehr.

hs200 
Fragesteller
 09.07.2010, 14:47

JA das muss ich. Wir haben schon super Gesetze, für Null Komma Null Leistungen Geld rückwirkend zu verlangen. Willkommen in goog old Germany.

Randberlinerin  09.07.2010, 14:51
@hs200

Musst auswandern, wenns Dir nicht gefällt. Aber: Kein Land hat so ein gutes Sozialsystem wie D.. Hast doch sicher ALG bezogen, oder nicht? Auch DAS ist unser Sozialstaat :-)

hs200 
Fragesteller
 09.07.2010, 15:01
@Randberlinerin

Deutschland ist schon was tolles, ob für Deutsche oder Ausländer...ja villeicht wenn du reich bist. Und ja, es gefällt mir in D nicht, ich bin Deutscher, und? Muss ich dann alles lieben was mir vom Vaterstaat vor's Gesicht gelegt wird? Nein, muss ich nicht. War ja klar das sofort das "dann wandere doch aus" Argument kommen würde. Das ist leichter gesagt als getan aber danke für den Tipp.