Muss Polizei bei autounfall Angehörige informieren?
Hallo
vielleicht kann mir jemand mit Rat zur Seite stehen. Folgendes: Mein Vater hat vor ca 1 monat einen schweren autounfall (gegenverkehr, frontal) gehabt. Er hat auch schwere psychische probleme. Ich denke es könnte ein suizidversuch gewesen sein... dass er diesen unfall hatte hab ich allerdings erst deutlich verspätet erfahren als ich bei der polizei nachgefragt habe. Uns ist das nicht aufgefallen weil mein vater schon lange nurnoch ausser haus war und sich betrunken hat usw. etliche versuche unsererseits ihn zu einer therapie zu bringen waren absolut gescheitert. Uns blieb nichts übrig als das so hinzunehmen... Zum unfallzeitpunkt wurde weder meine mutter noch sonstwer an angehörigen informiert. Jetzt hab ich nach ewig langem umhertelefonieren erfahren, dass das auto bei ner apschleppfirma paar hundert meter von unserem zuhause entfernt steht ! Dort angekommen gab es eine richtig saftige rechnung. 32 tage standgebühr a 13€ plus abschleppkosten. Waren dann 900€ kosten. Das auto war völlig klar ein absoluter totalschaden. Von der abschleppfirma hiess es die polizei hätte ihnen gesagt es gäbe keine angehörigen. Daher wurde das auto so ewig stehen gelassen. Mein vater konnte sich nicht darum kümmern da er gar nicht im stande dazu war. Bei der abschleppfirma wurde mir als sohn extrem druck gemacht ich solle schnell die rechnung zahlen da sie vorher das auto nicht verschrotten können und jeden tag weitere 13€ hinzukommen. Hab das dann gezahlt auch wenns eigentlich mich nichts angeht sondern meinen vater...aber bevor die kosten noch weiter hochgehn... wegen den abschleppkosten hab ich noch gefragt ob das nicht der ADAC zahlt, da mein vater dort mitglied ist. Daraufhin sagte die abschleppfirma sie seien nicht im ADAC und ich bzw mein vater bleiben auf den kosten sitzen.... hab ich da jetz einfach pech gehabt oder steht mir hier ein gewisses recht zu? Hätte uns die polizei gleich informiert, wäre das auto maximal 1 tag dort gestanden...
12 Antworten
Nicht hier fragen, frage die Polizei!
Es muss ja einen Grund geben, dass die Polizei davon ausging, dass es keine Angehörigen gibt!
Es ist durchaus möglich, dass die Polizei überhaupt nichts dafür kann. Mehr wie Daten abfragen, können die nicht machen!
Wenn ihr keine Auskunft bekommt, dann müsst ihr einen Anwalt einschalten, der dann Akteneinsicht beantragt und auch bekommt.
Wenn der Vater mit der Mutter vh. ist Steht der Polizei, der Datendurchgriff auf das EMA offen, Da steht die komplette Familie, das kann, und darf die Polizei in Niedersachsen und nach Holland.
Erstmal danke für die vielen Ratschläge. Es handelt sich wirklich um einen Extremfall. Mein vater lebt schon eine weile getrennt von meiner mutter und ist immer bei bekannten usw untergekommen. Wir selbst haben schon über 50 mal polizei und oder sanitäter gerufen wenn er sich mal wieder total abgeschossen hatte (drogen, medikamente). Jedes mal mit dem ergebnis dass die polizei nichts nachweisen konnte und somit denen und den ärzten nichts übrig blieb als ihn gehen zu lassen. Er war definitiv kein unbekannter bei der polizei und jedes mal als wir diese verständigten haben wir ja auch mit denen geredet usw. von daher wusste die polizei definitiv dass es sehr wohl angehörige gibt. Es gab auch oft die situation dass er betrunken losgefahren ist. Da haben wir ja auch polizei gerufen. Aber wie gesagt immer ohne ergebnis. Mein vater als ein süchtiger und psychisch gestörter mensch konnte bis zum unfall nicht zwangseingewiesen werden da laut polizei noch keine gefährdung anderer oder sich selbst bestand. Egal wie sehr wir auf polizei ärzte und mein vater selbst eingeredet haben alles ohne erfolg. Momentan macht er nun eine therapie. Ich fand es einfach unfair dass wir nicht informiert wurden und nun so hohe kosten zu tragen haben...
.... verstehe, Du warst bei der Polizei, hast aber nicht danach gefragt bzw. keine Antwort bekommen, aber wir sollen antworten?
Die Polizei fährt zum Halter (laut Fahrzeugschein) und das Krankenhaus informiert die Angehörigen über die Aufnahme, wenn denn der Patient es möchte. So ist es bei uns.
Pech ist das nicht sondern nur Dummheit von Euch. Und ihr habt Euch auch strafbar gemacht dem Vater zu erlauben als betrunkener Alkoholiker ein KFZ zu fahren. Ihr hättet ihn hindern müssen das zu tun.
Gibt es zum Glück nicht 😄
Dann frage Juristen oder die Polizei. Warum soll ich Dir das hier beantworten?
Veilleicht § 127 StPO. Rechtslage ist schwierig.
Wir Dir aber sicher beantwortet wenn der Fahrer mit Alkohol jemanden aus Deiner Familie getötet hat.
Warum soll ich Dir das hier beantworten?
Naja, beispielsweise weil du jemandem vorwirfst, sich strafbar gemacht zu haben, ohne überhaupt zu wissen, wovon du redest. Klar ist dann die Rechtslage "schwierig".
Aus §127 StPO ergibt sich keine Pflicht zu einer vorläufigen Festnahme, sondern lediglich deren Möglichkeit durch Privatpersonen. Weiterhin besteht die Möglichkeit nur dann, wenn der Täter direkt bei Begehung der Tat angetroffen wird.
Der Fragesteller war nicht anwesend, als er sich ins Auto gesetzt hat. Wo liegt die Straftat?
Wenn ein direkter Angehöriger aus welchen Gründen auch immer dauerhaft ( Gesundheitlich Altersbedingt oder auch Suchtbedingt eine Gefährdung für dritte darstellt kann und sollten die verantwortungsbewusstn Angehörigen umgehend eine meldung ans Strassenverkehrsamt mit Grund diese Meldung absetzen und um Überprüfung der Fahrtauglichkeit bitten.
In Unserer Familie wurde das schweren Herzens gemacht und das Strassenverkehrsamt war auch entsprechend Diskret und die folge war das die Fahrerlaubnis ohne weitere Rechtliche Folgen entzogen wurde.
Eine gewisse Mitveantwortung sehe ich da auch bei den Angehörigen die ja über den zustand des Vaters informiert sind.. egal wie die Situation Familiär ist.
Joachim
So ein Entzug ist aber rechtswidrig. Da könnte ja jeder anrufen und sagen "Ja der ist süchtig und darf nicht fahren". Ein Straftat liegt hier niemals vor. Und mehr als die betroffene Person zu melden, wenn sie gerade besoffen fährt kann man nicht machen.
Lebt er mit deiner Mutter zusammen? Hat sie sich einen Monat lang nicht gefragt wo er ist?
Ja. Genau. Er wäre verpflichtet gewesen, den Vater 24 Stunden zu begleiten, falls er evtl in ein Fahrzeug steigen möchte. Dazu hätte ich gern mal die Rechtsgrundlage gesehen.